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Rolf Mützenich
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Frage von Anita M. •

Frage an Rolf Mützenich von Anita M. bezüglich Familie

Hallo,
mein Lebenspartner ist plötzlich verstorben,warum bekomme ich keine Rente von ihm,alles wurde als Eheähnliches Verhältnis ausgewehrtet,nur die Rente nicht. Das ist doch nicht gerecht,warum bekomme ich keine Rente bzw.habe ich keinen Anspruch???

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Michels,

zunächst möchte ich Ihnen mein herzliches Beileid aussprechen. Leider fällt es mir sehr schwer, über das Internet Ihren Fall zu beurteilen. Nach meiner Kenntnis müsste Ihnen aber – sofern ihre Beziehung als Lebenspartnerschaft anerkannt wird - eine Hinterbliebenenrente in Höhe von mindestens 55 Prozent der Rente ihres verstorbenen Partners zustehen. Ich empfehle Ihnen deshalb, bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Hinterbliebenenrente einzureichen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch (0221/5306560) zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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