Frage an Rolf Mützenich von Uwe K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Mützenich,
während Millionen Menschen im Nichttarifgebiet für die gleiche Arbeit viel weniger Geld bekommen und der Altersarmut entgegengehen, scheffeln viele Bundestagsabgeordnete trotz üppiger Diäten nebenbei viel Geld. Wie stehen Sie dazu diese Nebeneinahmen vollständig auf die Diäten anzurechnen und fehlerhafte Angaben zu sanktionieren?
Mit freundlichen Grüßen
U. Krüger
Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich sehe meine Arbeit als Abgeordneter als Vollzeitjob und habe keinerlei bezahlte "Nebenjobs" neben meinem Mandat. Ich bin für eine vollständige und transparente Offenlegung aller Nebeneinkünfte.
Nach Bekanntwerden der Maskenaffäre von Unionsabgeordneten ist es uns gelungen uns mit der Union auf schärfere Transparenzregeln für Abgeordnete zu einigen. Danach müssen künftig auch kleinere Einkünfte aus Nebentätigkeiten und geringere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften als bisher veröffentlicht werden. Bezahlte Lobbyarbeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag und die Annahme von Geldspenden soll ebenso verboten werden wie Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit. Die konkrete Definition müsse noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Verbotene Einnahmen sollen an den Bundestag abgeführt werden. Alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen sind künftig auf Euro und Cent genau anzeigepflichtig, wenn sie mehr als 3.000 Euro pro Jahr betragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich