Frage an Rolf Mützenich von Christoph W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Mützenich,
diese Woche soll entschieden werden, dass die Bundesländer Kompetenzen aufgrund der Corona-Pandemie abtreten. Dies ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Liest man z.B. bei Wikipedia unter "Förderalismus" nach, findet man Sätze wie "In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist." oder "Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben."
Wie stehen Sie als Sozialdemokrat diesem - meiner Meinung nach demokratieschädlichen und beängstigenden- Ansatz gegenüber?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Welker
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich sehe den Föderalismus durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz nicht gefährdet. Der Bund hat die Verantwortung für das ganze Land und die gesamte Bevölkerung und die Aufgabe, diese zu schützen. Diesem Anspruch wollen wir in Berlin verantwortungsvoll nachgehen und lassen uns auf unterschiedlichen Ebenen, wissenschaftlichen wie verfassungsrechtlichen, eingehend beraten. Mir und der SPD-Fraktion war es wichtig, hier im engen Austausch auch mit den Bundesländern und allen demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag vorzugehen. Weder der Föderalismus, noch die Grundrechte und schon gar nicht unser demokratisches System werden durch dieses Gesetz abgeschafft.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich