Frage an Rolf Mützenich von Helene S. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrter Herr Mützenich.
Ihre Partei steht eindeutig für eine Einführung einer Impfpflicht, wenn es deren Meinung nach nicht anders durchsetzbar ist, denn wie man an der Masernschutzimpfung sehen kann, schreckt die Regierung vor der Einführung einer Impfpflicht nicht zurück. Die Impfpflicht kann mit Grundrechten legitimiert werden, stößt dabei im Umkehrschluss jedoch auf Einschränkungen anderer Grundrechte.
Hier stellt sich für mich nun die Frage, wie Stichfest sie das Einschränken anderer Grundrechte legitimieren und welche Grundrechte genau - Ihrer Meinung nach - wirklich angegriffen werden und eine Hürde dargestellt haben/darstellen.
Sehr geehrte Frau Scherr,
meine Fraktion hat sich klar gegen eine Corona-Impfpflicht ausgesprochen, wie Sie dem Statement meiner Stellvertreterin Bärbel Bas im Zusammenhang mit einer Impfpflicht für Pflegekräfte entnehmen können: https://www.spdfraktion.de/presse/statements/impfpflicht-lehnen-wir-ab
Diese Ablehnung einer Impfplicht gilt nicht nur für Pflegekräfte, sondern ist als generelle Ablehnung zu verstehen. Die Bereitschaft der großen Mehrheit der Bevölkerung ist vernünftigerweise vorhanden, sich impfen zu lassen und ich kann nur jedem Einzelnen empfehlen, sich impfen zu lassen.
Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie geht es insbesondere um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung (Artikel 2 des Grundgesetzes). Noch immer sterben täglich Menschen durch das Corona-Virus, auch leiden viele Menschen unter den Langzeitfolgen ihrer Covid19-Erkrankung. Durch die getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung sehe ich keine Grundrechte auf Dauer eingeschränkt oder gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich