Frage an Rolf Mützenich von Claus S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mützenich,
Rentner (pflichtvers. in der KVdR) die Flaschen sammeln, um über die Runden zu kommen, sind allseits bekannt.
Da es kein Minijob (da kein Arbeitgeber vorhanden) ist, fällt diese Tätigkeit unter "geringfügige selbstständige Tätigkeit" (sh. SGB IV § 8 - Verweis von SGB V § 7 = versicherungsfrei bis 450 EUR im Monat, sowohl für Minijobs als auch für gering-
fügige selbstständige Tätigkeiten, gemäß Absatz 3 SGB IV § 8).
Sind diese Einnahmen (Flaschensammeln und Pfand kassieren) beitragspflichtig (bei 300 EUR im Monat ergibt sich immerhin ein Krankenkassen-Beitrag von rd. 60 EUR monatlich)? Vor allem, halten Sie es für gerechtfertigt, bei dem "Flaschensammler" sowie für alle anderen "geringfügigen selbstständigen Tätigkeiten"?
Angefragte Krankenkassen wollen alle dafür Beitrag, obwohl die o.g. Paragrafen (SGB V § 7 und SGB IV § 8 etwas anderes aussagen, nämlich VERSICHERUNGSFREI BIS 450 EUR. Ich selbst mache Versicherungsvermittlung auf geringfügiger selbstständiger Basis.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schubert
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist nicht so, dass Rentner*innen, die eigentlich über die KVdR versichert sind, mit einem Minijob weitere Beträge zur Krankenversicherung zahlen müssen, das gilt meines Wissens auch für selbstständige geringfügige Tätigkeiten.
Sollten Sie andere Erfahrungen haben oder Ihre Fragestellung präzesieren können, so können Sie sich gerne an mein Kölner Büro wenden (rolf.muetzenich.wk@bundestag.de ). Ich versuche Ihnen dann weiterzuhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich