Frage an Rolf Mützenich von Marina G. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag,sehr geehrter Herr Mützenich,
via netzwerk-sozialrecht erfuhr ich Folgendes:
„Da es im Rahmen der Sozialcharta (bisher) keine unmittelbare gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeit gibt, sind in einem „Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden“ neue Verfahrensrechte festgelegt worden. Darin wurden Beschwerdemöglichkeiten eingeführt, die zu einer Überprüfung von Problemen kollektiven Charakters führen können.
Mehrere Vertragsstaaten haben dieses Protokoll inzwischen ratifiziert. Deutschland gehört bisher nicht dazu. Die Fraktion der Linken hatte bei der Beratung des Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta beantragt, dass auch Deutschland nun dieses Protokoll unterzeichnen solle („Kollektivbeschwerden zur besseren Überwachung der Europäischen Sozialcharta ermöglichen – Zusatzprotokoll unterzeichnen und ratifizieren“ – BT-Drs. 19/22124).
Die Regierungskoalition hat diesen Antrag mit den Stimmen von AfD und FDP – und gegen die Stimmen der Grünen und Linken – abgelehnt (s. BT-Drs. 19/23182, S. 4).“
https://netzwerk-sozialrecht.net/an-welche-punkte-der-europaeischen-sozialcharta-sich-deutschland-nicht-gebunden-fuehlt/
1. Welche Vorteile für welche Kollektive erwarten Sie aus diesem Abstimmungsergebnis?
2. Welche Nachteile für welche Kollektive erwarten Sie aus diesem Abstimmungsergebnis?
3. Warum stimmten Sieund die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion zusammen mit der AfD gegen die gerichtliche Möglichkeit von Kollektivbeschwerden zur Durchsetzung von Rechten und/oder Pflichten aus der Europäischen Sozialcharta?
Sehr geehrte Frau Gabel,
wir haben nicht nur in diesem Punkt der Sozialcharta lange und intensive Gespräche mit der Union geführt. Leider haben CDU/CSU sich auch in der Frage der Kollektivbeschwerden nicht bewegt, sodass wir hierüber innerhalb der Koalition keine Einigung finden konnten.
Bei der Bundestagswahl 2017 haben die Wählerinnen und Wähler ein Parlament gewählt, welches eine demokratische Mehrheitsfindung jenseits der Union nicht zulässt. Im September diesen Jahres haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, für eine Mehrheit jenseits der Union zu sorgen. Nicht nur bei diesem Thema wäre dies wünschenswert.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich