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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Horst K. •

Frage an Rolf Mützenich von Horst K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Mützenich,
nachdem am 18.11.2020 das "3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ansteht, die entscheidende Grundgesetze aushebeln wird, bitte ich Sie und die Fraktion der SPD um eine Fakten- und Gewissensbasierte Abstimmung. Gibt es bei so einer fundamentalen Abstimmung, bei der es um extremste Einschränkungen von wichtigen Grundgesetzen geht, eigentlich so etwas wie einen Fraktionzwang?- da mir die Abstimmungen innerhalb der Fraktion, gefühlsmäßig immer etwas zu einheitlich sind! Auf welcher Grundlage (RKI-Faktenbasiert - zB über offizielle Informationsquellen wie "Dashboard RKI" oder nach dem Bauchgefühl?) treffen sie ihre Abstimmungsentscheidung?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kirschner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Seien Sie sich sicher, dass wir unser Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag stets faktenorientiert treffen, denen zahlreiche Gespräche mit Expert*innen und Wissenschaftler*innen zu den jeweiligen Themen und Sachfragen vorangehen. Wir nehmen dabei auch die zahlreichen Briefe, Mails und Anfragen der Bürger*innen sehr ernst.

So gibt es zum Beispiel unter den weltweit führenden Wissenschaftlern, die jeden Tag in diesem Bereich forschen, einen breiten wissenschaftlichen Konsens zur Covid-19-Pandemie. Sie haben gemeinsam das John Snow Memorandum unterzeichnet (https://www.johnsnowmemo.com/). Darin wird erklärt, was die große Mehrheit der Wissenschaft über das Virus weiß (und was nicht). Es ist eben nicht nur Herr Drosten, dem wir unser Vertrauen schenken, sondern beinahe allen weltweit führenden Epidemiologen. Das RKI gehört selbstverständlich auch dazu.

Auf diesen Erkenntnissen treffen wir im Bundestag als verantwortliche Fraktion unsere Entscheidungen, beteiligen uns an den parlamentarischen Debatten auch in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen und stimmen letztendlich über die Gesetze ab, wie auch heute zu dem von Ihnen angesprochenen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung. Zu diesem Gesetz können Sie auf der Homepage meiner Fraktion weitere Informationen und Details, insbesondere zu den Änderungen der Vorlage des Bundesgesundheitsministers, nachlesen: https://www.spdfraktion.de/themen/neue-regeln-corona-schutzmassnahmen

Sie werden, wenn Sie diese Informationen und Hintergründe gelesen haben, erkennen, dass wir hier keinem "Ermächtigungsgesetz" zustimmen und auch nicht die Grundrechte einschränken oder gar abschaffen, sondern im Gegenteil den Landesregierungen sowie der Bundesregierung klare Richtlinien und Begrenzungen auf den Weg mitgeben und das Mitspracherecht des Parlaments deutlich stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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