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Rolf Mützenich
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Frage von Marco H. •

Frage an Rolf Mützenich von Marco H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Mützenich,

mich würde Ihre Meinung zur geplanten Jugendschutzgesetzänderung bezüglich gewalttätiger Computerspiele diesen Sommer interessieren. Da ich selbst seit über 20 Jahren Konsument Computerspiele aller Art aber eben auch dieser, mittlerweile von vielen Politikern verteufelter, Ego-Shootern bin. Ein Verbot solcher Spiele sehe ich als absurd an da Deutschland im weltweiten Vergleich bereits über den strengsten Jugendschutz verfügt.Gewalthaltige Computerspiele grundsätzlich zu verbieten ist absurd , schließlich werden entsprechende Bücher und Filme auch nicht verboten. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor nicht passenden Spielen zu schützen. Wobei auch die Eltern ein sehr große Rolle spielen besser darauf zu achten was ihre Kinder da so spielen. Habe nämlich schon oft genug erlebt daß viele nämlich gar keine Ahnung haben. Ich bin selbst Vater eines 6 jährigen Sohns und werde immer darauf achten da ich mich selbst gut genug damit auskenne.Computerspiele sind nicht die Ursache für Jugendgewalt! Alle bisherigen Untersuchungen auf diesem Gebiet haben das bewiesen. Wieder einmal fällt der Politik nichts anderes ein, als bestimmte Spiele verbieten zu wollen. So werden populistische Forderungen, insbesondere von Herrn Beckstein, durchgesetzt. Das Problem der Jugendgewalt wird damit aber nicht gelöst. Computerspiele sind ein fester Bestandteil der Kreativwirtschaft in Deutschland. Sogar die Politik fördert den Deutschen Entwicklerpreis für Computerspiele. Auf der anderen Seite bekämpft sie die gesamte Community.

Mich würde Ihre Haltung zu diesem Thema interessieren und wie Sie vorhaben im Sommer für dieses Gesetz zu stimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hannes

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Sehr geehrter Herr Hannes,

vielen Dank für Ihre Frage zu der geplanten Jugendschutzgesetzänderung im Hinblick auf Computerspiele. In weiten Teilen muss ich Ihnen Recht geben. Computerspiele, auch die sogenannten Ego-Shooter sind nicht die alleinige Ursache für Jugendgewalt.

Deswegen ist es umso wichtiger, und auch hier stimme ich Ihnen zu, dass Eltern und Pädagogen Kindern den richtigen Umgang mit elektronischen Medien nahe bringen. Die besten Gesetze nützen nichts, wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen und den Kindern und Jugendlichen nicht die geeignete Medienkompetenz vermittelt wird.

Eine Debatte, die nur das Gefahrenpotential von Computerspielen im Auge hat, entspricht dennoch nicht der Vielfalt in diesem Bereich. Computerspiele in ihrer ganzen Breite sind inzwischen nicht nur beliebte Beschäftigung in allen Altersgruppen und Bevölkerungsschichten, sondern als interaktive Medien – wie beispielsweise auch das Fernsehen - ein Kulturgut.

Das enthebt uns nicht der Verantwortung, den möglichen negativen Folgen von Bildschirmmedien zu begegnen. Insgesamt ist der Anteil an Computerspielen, welche für Kinder und Jugendliche als gefährlich eingestuft werden müssen, geringer, als es in der öffentlichen Diskussion den Anschein hat. Es ist daher ebenso notwendig, einen differenzierten Blick einzufordern, um nicht Spielerinnen und Spieler pauschal als “Killerspieler“ zu stigmatisieren.

Ich möchte jedoch zu bedenken geben, dass in den hier problematisierten Computerspielen häufig einfache Rollenmuster (starke Helden, autoritäres Durchsetzen, Gewalt als legitimes Mittel, Frauen als Objekte etc.) propagiert werden. Damit Kinder und Jugendliche solche Rollenmuster nicht als die Realität annehmen, sollen mit der Änderung des 15. Paragraphen des Jugendschutzgesetzes zukünftig nicht mehr nur Gewalt oder Krieg /»verherrlichende«/ sondern auch von /»Gewalt beherrschte«/ Titel, die /»besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten«/ indiziert werden. Außerdem sollen die Alterkennzeichnungen im Hinblick auf Größe und Sichtbarkeit gesetzlich festgeschrieben,

Deshalb handelt es sich bei dem geplanten Gesetzesentwurf nicht um populistische Forderungen, sondern um eine meiner Meinung nach notwendige Ergänzung des bestehenden Gesetzes. Ich hoffe, Ihnen damit weiter geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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