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Rolf Mützenich
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Frage von Simon K. •

Frage an Rolf Mützenich von Simon K. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Mützenich,

https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyismus/augenwischerei-statt-transparenz

abgeordnetenwatch.de hat oben verlinkte Kritik am Entwurf des geplanten Lobbyregisters gefällt. Manches wurde zwar schon verbessert, wie die Einbindung der Bundesregierung in die Regelung, aber wie stehen Sie zu den weiteren Kritikpunkten und sehen Sie Handlungsbedarf? Ein Lobbyregister mit Hand und Fuß ist für unsere Demokratie wichtig.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klanke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters.

Die Stellungnahmen der lobbykritischen Organisationen zeigen, dass sie große Hoffnungen in unser Gesetz setzen. Auch wenn wir vielleicht nicht sämtliche Forderungen erfüllen werden, so bin ich zuversichtlich, dass wir die Hoffnungen nicht enttäuschen werden.

Abgeordnetenwatch kritisiert einigen Stellen unseres Gesetzentwurfs. Die Vorschläge von Abgeordnetenwatch begegnen jedoch zum Teil erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine Pflicht, Treffen mit Abgeordneten aufzulisten und zu veröffentlichen, würde das freie Mandat der Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzen. Mit Ausnahme der Linken, die ihren Gesetzentwurf ja eins zu eins von Abgeordnentenwatch und Lobbycontrol übernommen haben, fordert dies keine andere Fraktion. Das gleiche Ziel, Transparenz im parlamentarischen Bereich, kann jedoch auch anders erreicht werden. So wollen wir die sog. "exekutive Fußspur" einführen. Das ist die Offenlegung durch die Bundesregierung, welche Lobbyisten Einfluss auf die frühe Phase der Gesetzesvorhaben in den Bundesministerien genommen haben.

Mit unserem Gesetzentwurf sehen wir des Weiteren vor, dass Verstöße gegen die Registrierungspflicht mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Der neue Ordnungswidrigkeitstatbestand wird sicherlich eine Appellfunktion haben. Die von Abgeordnetenwatch empfohlen Vorteilsabschöpfung sehe ich jedoch kritisch. In den meisten Fällen dürfte sich der Gewinn durch die Interessenvertretung kaum beziffern lassen. Die Bundestagsverwaltung wäre jedoch verpflichtet ihre Forderung geltend zu machen.

Auch erwarten wir, dass Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter vollständige Angaben machen. Sollten sie verweigern, Angaben zur Finanzierung der Interessenvertretung zu machen, so wird das entsprechend im Lobbyregister angegeben. Sie werden in diesem Fall unter öffentlichen Druck stehen, denn der Grund der Verweigerung dürfte von Interesse sein. Wir sehen ferner vor, dass sie in diesem Fall nicht zu öffentlichen Anhörungen eingeladen werden und dass sie keinen Hausausweis für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages bekommen.

Es gibt außerdem gute Gründe, warum bestimmte Personengruppen oder Fälle von Interessenvertretung aus dem Anwendungsbereich herausgenommen wurden. So ist das Grundrecht der Religionsfreiheit ohne Gesetzesvorbehalt in unserem Grundgesetz gewährleistet. Wir können es also nicht durch Gesetz einschränken. Auch wollen wir den Kontakt zu Bürgerinnen und Bürger, die sich wegen rein lokalen Anliegen an die Wahlkreisabgeordnete oder den Wahlkreisabgeordneten wenden, nicht durch bürokratischen Aufwand erschweren.

Sehr geehrter Herr Klanke, es ist nachvollziehbar, warum Abgeordnetenwatch seine Kritik etwas zugespitzt hat. Ich bin aber sicher, dass unser Gesetzentwurf eine deutliche Verbesserung der bisherigen Rechtslage ist und dass wir damit mehr Licht auf die politische Interessenvertretung werfen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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