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Rolf Mützenich
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Frage von Christine K. •

Frage an Rolf Mützenich von Christine K. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Rolf, ich bin selbständig als Trainerin und seit Ende Februar von der CoronaSituation betroffen. Meine Umsätze sind noch immer auf 0. Ich habe die Soforthilfe bekommen. Laut Berechnungsformular muss ich sie nahezu komplett zurückzahlen. Ich hatte im April Einkommen aus meiner Rechnung von Februar und Anfang März. Die muss ich als Einnahmen angeben. Die dazugehörenden Reisekosten fielen ja im Februar an. Die gelten nicht. Die 2000 € Lebenshaltungskosten aus NRW sind gegen die Einnahmen gegenzurechnen. Damit bleibt ein Plus von ca. 1000 € für April. Im Mai, Juni etc. keine Umsätze. Aber da es ein Plus ist, "liegt kein Liquiditätsengpass vor". Wovon soll ich leben? Ich bin seit Februar verheiratet. ALG II ist also keine Option. Als Solo-Selbständige lebe ich von meinem Gewinn. Zu Beginn hieß es, da wir aus unserem Haupterwerb unseren Lebensunterhalt erwirtschaften, darf die Soforthilfe für Lebenshaltung verwendet werden. Das wurde dann einfach revidiert. Die Bedingungen im Nachhinein geändert. Vielleicht zur Verdeutlichung: Ich bezahle 640 € Miete, Krankenversicherung 740 €, private Rente ca. 450 €, dann habe ich noch nichts gegessen. Ist Euch das eigentlich klar? Ich bin kein Einzelfall. Meine einfache Frage an Dich: woher soll ich die 9000 € nehmen, die ich bis Dezember 2020 zurückzahlen soll? Woher nehme ich das Geld, auf dem Nippeser Wochenmarkt Gemüse zu kaufen? Ich arbeite international (viel China), die Grenzen sind zu, die Kunden haben ihre Weiterbildungsbudgets gekürzt. Ich versuche mit Nebenjobs ein paar Euros zu verdienen. Bitte tretet für uns ein und ändert die Bedingungen der Rückzahlungsberechnung, sodass wir zumindest Versicherungen und Wohnungsmieten in Anrechnung bringen können. Die Überbrückungshilfe nutzt mir nichts, die ist ja auch nur für betriebliche Ausgaben, die werde ich also nicht beantragen

Viele Grüße, und danke für's Lesen, falls Du es bis hierher durchgehalten hast.
C. K.

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Antwort von
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Liebe Christine K.,

es ist in der Tat sehr ärgerlich, was sich die Landesregierung NRW mit ihren Rückmeldebögen geleistet und somit zu einer erheblichen Verunsicherung bei den Betroffenen gesorgt hat. Das Land NRW lag hier bei der Strenge der Auflagen bundesweit sehr weit vorne. Das Verfahren der Soforthilfe oblag von Anfang an den Ländern, dies wurde zwischen allen Bundesländern und dem Bund, hier federführend das Bundeswirtschaftsministerium, vereinbart. Wenn die NRW-Landesregierung nun die Schuld dem Bund zuschieben möchte, will sie nur von dem von ihr verursachten Chaos ablenken.

Am 19. August, wurden nun neue Bestimmungen für die Rückzahlung vom Land NRW verkündet, die zu begrüßen sind und an denen wir im Bund mitgewirkt haben. Es ist sehr bedauerlich, dass dieses Chaos auf den Rücken der Betroffenen ausgetragen wird, die durch die Corona-Pandemie am meisten zu leiden hatten und auch weiterhin großen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind.

Ich hoffe, dass die Veränderungen bei den Bedingungen auch für Dich von Vorteil sind. Sollte es Unklarheiten geben, so ist der direkte Kontakt zu meinen Büros in Köln der bessere Weg als hier über dieses Forum.

Ich wünsche Dir alles Gute, viel Zuversicht und vor allem Gesundheit.

Viele Grüße nach Köln-Nippes

Rolf Mützenich

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