Frage an Rolf Mützenich von Marcel F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Mützenich,
folgendes Problem stellt sich mir gerade gegenüber. Meine Lebensgefährtin anfang desJahres aus familiären Gründen in ihren Heimatland Slowakei. Am 21.06.2007 kehrte sie zurück und sie erfuhr von der neuen Gesundheitsreform und die Pflicht sich zu versichern. Daraufhin bin ich mit ihr zusammen zur GKV um sie ab dem 01.07.2007 anzumelden. Jetzt fordert die Versicherung rückwirkend die Beiträge vom 1. April an und droht uns mit Zwangsvollstreckung. Da wir aber nicht in der Lage sind diese Forderungen zu bezahlen stehen wir im Regen. Sie hat keine Listungen in Anspruch genommen und wird auch nichts rückwirkend in Anspruch nehmen. Wurden solche Sachen nicht in der Reform berücksichtigt oder welche Regelunge n wurden dort getroffen ??? Es kann ja nicht sein das wenn jemand ein Jahr später kommt auch dann ein Jahr rückwirked zahlen muss.Un die Beiträge sind fast so hoch wie in der Privaten. Sie zahlt mit Mindesteinkommensgrenze c. 300 € und bei der günstigsten Privaten wären es ca. 320€. Also woist der Sinn ??? Selbstständige waren vorher nicht versichert weil sie sparen wolten sondern weil sich kaum einer die Beiträge leisten konnte und jetzt ist man dazu gezwungen diese Beiträge zu leisten. Was gibt es für Möglichkeiten dem zu widersprechen ??? Sind diese Fälle bekannt und wie wird damit umgegangen ??? Ein Hick Hack und ein harter Kampf mit den Versicherungen. Ich denke das solche Forderungen die zu solchen unbilligen Härte führt nicht im Sinne des Gesetzes ist aber trotzallem auftreten. Ich hoffe sie können mir helfen und hoffe von Ihnen zuhören.
Mit freundlichen Gruss
Faßbender
Sehr geehrter Herr Faßbender,
vielen Dank für Ihre Mail. Ich gebe Ihnen Recht, dass es nicht nachvollziehbar ist, warum Ihrer Lebensgefährtin rückwirkend Krankenversicherungsbeiträge berechnet werden. Ich bitte aber um Verständnis, dass ich, um Ihnen weiterhelfen zu können, mehr Informationen und evt. Einsicht in den Vorgang bräuchte. Deshalb möchte ich Sie bitten, sich mit meinem Wahlkreisbüro in Köln-Bickendorf in Verbindung zu setzen (Venloer Str. 710, 50827 Köln, Tel. 0221/5306560)
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich