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Rolf Mützenich
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Frage von Stefan S. •

Frage an Rolf Mützenich von Stefan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Mützenich,

seit einiger Zeit möchte die GEZ von jedem Computerbesitzer Gebühren erhalten. Diese Zwangsmaßnahme finde ich unglaublich. Warum soll eine nationale Einrichtung für die Benutzung eines Computers Geld erhalten, wenn ich damit eine Vielzahl von Diensten abrufen kann, die mit diesem Geld nicht finanziert werden. Wenn dieses Geld den vielen Internetradiosendern, die ich mir anhöre oder Blogautoren, Videomachern u.a. kollektiv zugute käme, dann sähe ich einen Grund gebühren zu bezahlen. Aber um die öffentlich rechtlichen Kassen zu füllen, die gerade in einer globalen Medien- und unterhaltungslandschaft einen denkbar geringen Anteil haben, ist mir völlig unverständlich. Ich bin druchaus der Meinung, daß es die öffentlich-rechtlich geförderte Medienlandschaft braucht um nicht gänzlich mit Soaps, Nachmittagsshows und Hollywood-Blockbustern vorlieb zu nehmen. Aber diese Aufgabe sollte vom Staat übernommen werden oder je nach Nutzen honoriert werden. Einem Menschen, der weder einen Fernseher noch ein Radio besitzt nun aber aufgrund des Besitzes eines Arbeitsgerätes, mit dem er ganz andere Medienangebote nutzt als die der öffentlich-rechtlichen, zum Rundfunkgebührenzahler zu machen kann doch nicht der Weg sein, oder?

Beste Grüße
Stefan Schmitt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmitt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den GEZ-Gebühren für internetfähige Computer.

Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland Sache der einzelnen Bundesländer ist und dem Bund keine Entscheidungskompetenz zufällt. Insofern kann diese Antwort bestenfalls als Kommentar bezeichnet werden. Für alles weitere müssten Sie sich bitte an die Landesregierung oder den Landtag wenden.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat im Oktober 2006 beschlossen, dass die Gebühren für die sogenannten „neuartigen Rundfunkgeräte“ im Rahmen der Zweitgerätefreiheit nur dann fällig werden, wenn kein anderes angemeldetes Rundfunkgerät oder Fernseher vorhanden ist. Das ist in den wenigsten Privathaushalten oder freiberuflichen Tätigkeiten der Fall. Die finanzielle Belastung sollte sich für ohnehin wenige Bürgerinnen und Bürger insofern relativ gering halten.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es aber bei der Erarbeitung eines neuen Konzeptes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung, dass mit diesem Konzept ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit sichergestellt werden kann.

Ich hoffe, Ihnen damit ein wenig weitergeholfen zu haben und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen

Dr. Rolf Mützenich

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