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Rolf Mützenich
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Frage von Ingo S. •

Frage an Rolf Mützenich von Ingo S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Rolf Mützenich,

wie geht es eigentlich, das Kindergärten jetzt schon die neuen Öffnungszeiten anbieten können, obwohl dies, wenn ich es richtig verstanden habe, erst mit dem neuen Kindergartengesetz 2008 / 2009 möglich ist.

Viele Grüße
Ingo Speé

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Speé,

in Ihrer Frage erkundigen Sie sich, wie es sein kann, dass Kindergärten jetzt schon die neuen Öffnungszeiten anbieten, obwohl das neue Kindergartengesetz erst 2008 in Kraft tritt. Zunächst einmal ist das Betreuungsrecht für Kinder Ländersache und wird nicht vom Bund geregelt. Ich nehme daher an, dass Sie sich mit ihrer Frage auf den Passus im neuen Kindergartengesetz von NRW beziehen, in dem von der neuen Förderstruktur die Rede ist und der für die Gruppe III (Kindergartengruppe von drei Jahren bis zum Schuleintritt) eine Öffnungszeit von 45 Stunden vorsieht. Bei dieser Zahl handelt es sich lediglich um die Berechnungsgrundlage für die Fördersumme durch das Land NRW, nicht um verbindliche Vorgaben. Das Land NRW gibt den einzelnen Kindergärten zwar so genannte Betreuungszeiten vor, die Öffnungszeiten der einzelnen Kitas werden jedoch von den Kitas, bzw. deren Trägern, selbst bestimmt. Sollte Ihre Kita also nun längere Öffnungszeiten haben, die sich mit der Zahl der im Gesetz angegebenen Stundenzahl der Berechnungsgrundlage decken, so dürfte es sich dabei eher um einen Zufall handeln. Im Zweifelsfall kann Ihnen der Kindergarten, der Sie zu Ihrer Frage veranlasst hat, eine konkrete Erklärung dafür geben.

In der Hoffnung Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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