Frage an Rolf Mützenich von Andreas K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,
Zirka 6,5 Millionen Direktversicherte oder Betriebsrentner in der BRD fühlen sich „erst angelockt und dann abgezockt“ wenn der bereits vor 2004 geschlossene Vertrag zur vermeintlich privaten Altersvorsorge ausgezahlt wird. Denn dann müssen ca. 20% der selbst angesparten Auszahlungssumme an die GKV abgeführt werden.
Auch ich gehöre zu den Betroffenen und habe an Sie als gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:
1. Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei diese Ungerechtigkeit in der Eigenverantwortlichen Altersvorsorge, in Form der doppelten Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung beseitigen?
2. Wie erklären Sie bzw. ihre Partei den Betroffenen und gleichzeitigen Wählern den rückwirkenden Eingriff in bestehende Verträge?
Der uralte Grundsatz (pactasuntservanda) also das Prinzip der Vertragstreue im Recht ist mittels „formaljuristischem Trick“ einfach ausgehebelt worden.
Derzeit verfügen die GKV über ein finanzielles Polster von über 30 Mrd. €.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgleichszahlung durch den Bund an die GKV für die ALG II-Empfänger findet bisher nicht statt, so dass den Beitragszahlern anstelle des Staates alle Gesundheitskosten von Sozialhilfe-Empfängern aufgebürdet werden.
3. Wann wird die „Abzocke“ der Direktversicherten und Betriebsrentner endlich gestoppt und ein Lastenausgleich der betroffenen Bürger, einschließlich derer die bereits zahlen oder schon gezahlt haben, vorgenommen?
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie meiner Antwort auf eine ähnliche Frage vom 12. August 2019 entnehmen können, setzt sich meine Fraktion schon lange für eine Rücknahme der Doppelverbeitragung der Kassenbeiträge ein.
Gerne würde ich Ihnen heute antworten können, dass wir die Verhandlungen erfolgreich haben abschließen können, doch wir sind immer noch in Gesprächen mit der Union. Auch wenn es von der Union vielversprechende Reaktionen hierzu gibt, blockiert die Kanzlerin weiterhin eine im Raum stehende Einigung, welche zu einer Entlastung der Menschen führen würde. Unser Ziel bleibt der halbe Krankenkassenbeitrag so wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Außerdem wollen wir anstatt der Freigrenze einen echten Freibetrag, so dass auch insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten davon profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Mützenich