Frage an Rolf Mützenich von Michael U. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Mützenich,
ich habe eine Frage zur Doppelverbeitragung der Direktversichungen.
Ich habe meine Direktversicherung zu 100% aus eigenen Beiträgen aus meinem Nettoeinkommen finanziert. D.h. Steuern und Sozialabgaben habe ich in der Sparphase geleistet. Nach Meinem Verständnis handelt es sich bei dem angesammelten Kapitalstock in der Lebensversicherung um mein Eigentum. Eine Verzinsung hat, auf Grund der Null-Zins Politik der EZB, ja kaum noch stattgefunden. Darf der Staat auf mein Eigentum, die Kapitallebensversicherung, erneut mit 19% Krankenkassenbeiträgen zugreifen, und wenn ja, warum? Bitte keine Begründung, die da lautet, die Karlsruher Richter sagen das wäre rechtens. Gibt es in Deutschland einen Art. 14 GG oder nicht mehr?
Sehr geehrter Herr U.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie meiner Antwort auf eine ähnliche Frage vom 12. August 2019 entnehmen können, setzt sich meine Fraktion schon lange für eine Rücknahme der Doppelverbeitragung der Kassenbeiträge ein. Gerne würde ich Ihnen heute antworten können, dass wir die Verhandlungen erfolgreich haben abschließen können, doch wir sind immer noch in Gesprächen mit der Union. Auch wenn es von der Union vielversprechende Reaktionen hierzu gibt, blockiert die Kanzlerin weiterhin eine im Raum stehende Einigung, welche zu einer Entlastung der Menschen führen würde. Unser Ziel bleibt der halbe Krankenkassenbeitrag so wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Außerdem wollen wir anstatt der Freigrenze einen echten Freibetrag, so dass auch insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten davon profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Mützenich