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Rolf Mützenich
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Frage von Stefanie F. •

Frage an Rolf Mützenich von Stefanie F. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Mützenich,
gerne wüsste ich von Ihnen, als Kandidat meines Wahlkreises, was Sie unabhängig vom Wahlergebnis am kommenden Sonntag, konkret dafür tun werden, um die in der sogenannten "Istanbul Konvention - Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" vorgesehenen und den darüberhinaus notwendigen Maßnahmen vollständig und nachhaltig umzusetzen?
http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/sites/default/files/report_attachment/2017-09_zif-brief_parteien_zur_istanbulkonvention.pdf#overlay-context=de/aktuelles/

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Ratifizierung der Istanbul-Konvention ist ein großer Schritt gewesen zum Schutze der Frauen und Mädchen vor Gewalt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich sehr dafür eingesetzt, dass der Deutsche Bundestag schon 2016 durch die Reform des Sexualstrafrechts ("Nein heißt Nein!") eine zentrale Forderung der Istanbul-Konvention umgesetzt hat. Die zuständige sozialdemokratische Frauenministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas (ebenfalls SPD) haben hier gute Arbeit geleistet.

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention stehen wir aber nicht am Ende eines Prozesses, sondern am Anfang. Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns, die geschaffenen Standards im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen dauerhaft aufrecht zu erhalten und weiterzuentwickeln. Deshalb brauchen wir in der kommenden Wahlperiode ein 3. Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dafür werde ich mich, sofern die Wählerinnen und Wähler mich am kommenden Sonntag per Direktmandat in den Bundestag wählen, selbstverständlich einsetzen. Die SPD hat dies in ihr aktuelles Regierungsprogramm geschrieben. Mit einer starken SPD wollen wir dieses Vorhaben nach der Wahl umsetzen.

Wir müssen dafür sorgen, dass die Istanbul-Konvention im Alltag der Menschen Wirklichkeit wird und in der Rechtsprechung angewendet wird. Deshalb fordern wir die Länder auf, für Angehörige von Justiz, Ermittlungsbehörden und Polizei entsprechende Fortbildungen anzubieten. Denn nur wenn Gewalt gegen Frauen erkannt wird, kann sie auch bekämpft und geahndet werden. Weiter benötigen wir dringend ein Präventionsprogramm, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen bereits in den Ansätzen zu bekämpfen. Damit Frauen und Mädchen unabhängig von ihrem Einkommen und Aufenthaltsstatus einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bekommen, wollen wir bestehende Lücken im Hilfesystem schließen und die Finanzierung hierfür sicherstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Mützenich

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