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Rolf Mützenich
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Frage von Margret K. •

Frage an Rolf Mützenich von Margret K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,

Meine Fragen an Sie lauten:

1. Der Plan zum Neubau der Autobahnbrücke A 1 sieht vor, dass die Giftmülldeponie geöffnet werden muss. Zuvor werden Eigentumsrechte verschoben, sodass die Firma Bayer nicht mehr Eigentümer der Deponie ist, sondern wir alle. Die Öffnung der Deponie übernimmt sodann eine Tochterfirma, nämlich Currenta, die den Müll entsorgt, lagert und verbrennt. Ungeahnte Kosten und evtl. auch Umweltbelastungen kommen auf uns zu. Welche Möglichkeiten hat Herr Dr. Mützenich, die Öffnung zu verhindern, bzw. Einsicht in die Pläne zu verlangen:

2. Die Untertunnelung des Rheins wurde nicht transparent und mit entsprechenden Fachleuten geprüft - diese Anregung der Bürger wurde nicht gehört. Wird Herr Dr. Mützenich eine Möglichkeit haben, sich die Unterlagen vorlegen zu lassen?

3. Es besteht die Möglichkeit, die Bauzeit zu verkürzen, wenn die marode Brücke abgehoben und ein neues Brückenteil aufgesetzt würde. Könnte Herr Dr. Mützenich sich hier evtl. auch einbringen.

4. Inzwischen läuft ein Klageverfahren in Leipzig gegen die Pläne von nrw-strassen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Nachricht

Margret Kral

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kral,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Stand des Planungen des Ausbaus der Leverkusener Brücke.

Vorweg möchte ich den 4. Punkt Ihrer Mail aufgreifen. Wie Sie selber erwähnen, ist eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig gegen den geplanten Ausbau anhängig. Von daher gibt es im Moment keine Möglichkeiten auf eine Veränderung der Planungen hinzuarbeiten. Zunächst einmal muss abgewartet werden, wie das Bundesverwaltungsgericht urteilen wird, bevor man weitere Schritte unternehmen kann.

Wird eine Autobahn oder ein Teilstück einer Autobahn gebaut, dann ist es durchaus üblich, dass das Grundstück auf dem gebaut werden soll, vom Bund erworben wird. Dies ist im Falle der Leverkusener Brücke auch geschehen und somit kein Sonderfall, sondern ein übliches Verfahren. Auch zu den Kosten und dem Ablauf der Entsorgung des Giftmülls wurde von Seiten von Straßen NRW ein Konzept erarbeitet und der Kostenrahmen öffentlich bekannt gegeben.

Soweit es mir bekannt, wurde auch im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Planfeststellungsverfahren durchaus auch auf Wünsche und Anregungen der Bürger eingegangen, bzw. wurden diese geprüft und dokumentiert. So gab es z.B. ein Verkehrsgutachten zur großen Tunnellösung, bei dem u.a. festgestellt wurde, dass die Anbindung an die A 59 nicht gewährleistet wäre. Dies hätte zu einem erheblichen Ausweichverkehr direkt vor Ort geführt.

Ein Teilabbruch und dann Neubau der Leverkusener Brücke wäre aus meiner Sicht auch insofern problematisch, da der Verkehr der täglich über diesen Knotenpunkt geführt wird, sich dann einen anderen Weg suchen wird und es im näheren Umfeld keine Brücken gibt, die das Verkehrsaufkommen bewältigen könnten.

Derzeit stehen uns allen dieselben Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten zur Verfügung. Im Moment gibt es keine Möglichkeit, das Planfeststellungsverfahren wieder zu eröffnen. Wir müssen nun abwarten, wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausfallen wird.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht der Klage zustimmen, wird und muss es ein neues Verfahren geben.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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