Frage an Rolf Mützenich von Wiebke U. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,
ich möchte gerne auf die Anfrage von Herrn Pielok am 12.10.2016 und Ihrer Antwort zurück kommen! Natürlich teilen wir in diesem Falle die Interessen der Leverkusener Bürger, denn auch wir in Köln-Merkenich sind massiv von dem Neubau der Leverkusener Brücke betroffen! Die Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte für Lärm- und Feinstaubemissionen hat auch für die Merkenicher Bürger (IHRES Bezirkes) gesundheitlich negative Folgen! Auch die lange Bauzeit bis mindestens 2023 + Abbau der Giftmülldeponie birgt gesundheitliche Gefahren! Warum wird sich also nicht für eine Kombilösung, wie das "Netzwerk gegen Lärm" vorschlägt, eingesetzt?
Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand:
- kürzere Bauzeit
- die Giftmülldeponie bleibt geschlossen und die Verantwortung bei der Bayer AG (spart dem Land und damit dem Steuerzahler enorme Kosten!!!)
- Die bestehende Brücke kann für den Regionalverkehr und zum Anschluss an die A59 saniert bzw. auf den schon bestehenden Pfeilern erneuert werden.
- Die Gesundheit der Bürger wird NICHT aufs Spiel gesetzt!
Was gedenken Sie für die Bürger Ihres Bezirkes zu tun?
Mit freundlichen Grüssen
Wiebke Udema
Sehr geehrte Frau Udema,
erst einmal vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Vorweg möchte ich erwähnen, dass derzeit eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig gegen den geplanten Ausbau anhängig ist. Von daher gibt es im Moment keine Möglichkeiten, auf eine Veränderung der Planungen hinzuarbeiten. Zunächst einmal muss abgewartet werden, wie das Bundesverwaltungsgericht urteilen wird, bevor man weitere Schritte unternehmen kann.
Soweit es mir bekannt, wurde auch im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Planfeststellungsverfahren durchaus auch auf Wünsche und Anregungen der Bürger eingegangen, bzw. wurden diese geprüft und dokumentiert.
Ein Teilabbruch und dann Neubau der Leverkusener Brücke wäre aus meiner Sicht auch insofern problematisch, da der Verkehr der täglich über diesen Knotenpunkt geführt wird, sich dann einen anderen Weg suchen wird und es im näheren Umfeld keine Brücken gibt, die das Verkehrsaufkommen bewältigen könnten.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht der Klage zustimmen, wird und muss es ein neues Planfeststellungsverfahren geben.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich