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Rolf Mützenich
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Rolf Mützenich von Reinhard G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Rolf Mützenich,

Sie schreiben: „Über die Rolle des Assad-Regimes bei der Allianz gegen die Terrororganisation "Islamischer Staat" aber auch bei einer zukünftigen Friedensregelung gibt es unterschiedliche Meinungen in der internationalen Gemeinschaft. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hat jedoch deutlich gemacht, dass es dauerhaft keine Zukunft Syriens mit Assad wird geben können.“

Ist es nicht nach dem Völkerrecht allein den Syrern überlassen, zu bestimmen, von wem sie künftig regiert werden?

Ist dieser geplante Militäreinsatz gegen den IS mit der Regierung in Damaskus abgesprochen?

Falls das nicht der Fall ist: Würde sich nicht der Syrische Staat dadurch angegriffen fühlen? Könnte er dann nicht sein Recht auf (kollektive) Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta wahrnehmen?

Sollte es nicht Bedingung für solch einen Einsatz sein, dass die Rechtslage eindeutig ist und von allen Seiten auch so anerkannt wird? Könnten nicht sonst auch Militärische Einsätze von anderer Seite die Folge sein?

Wer ist genau für die Anschläge in Paris verantwortlich? Das sollte noch polizeilich aufgeklärt und die Verantwortlichen gefunden werden. Weder Frankreich noch Deutschland sollten in Syrien militärisch aktiv werden! Sind nicht alle Militäraktionen auf dem Territorium eines Staates ohne dessen ausdrückliche Zustimmung völkerrechtswidrig?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Großmann,

auch ein gewählter Regierungschef hat nicht das Recht, mit Giftgas und Fassbomben gegen seine eigene Bevölkerung vorzugehen.

Zu ihren übrigen Fragen verweise ich auf meine beiden bisherigen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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