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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Moritz S. •

Frage an Rolf Mützenich von Moritz S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,

die SPD möchte ja gerne das Ehegattensplitting für neugeschlossene Ehen abschaffen. Da meine Lebensgefährtin eine psychische Erkrankung hat und daher nicht in der Lage ist, normaler Erwerbsarbeit nachzugehen, würde es im Fall einer Hochzeit bedauerlicherweise auf eine Ein-Verdiener-Ehe hinauslaufen. Auch wenn wir uns das anders wünschen, stellt sich für mich folgende Frage: sollten meine Freundin und ich uns entschließen zu heiraten, welche Förderung der gegenseitigen Verantwortung sieht die SPD für solch einen Fall vor? In meinen Augen wäre es relativ unsozial, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen steuerlich benachteiligt würde. Inwiefern würden Sie sich als MdB dafür einsetzen, dem entgegen zu wirken? Ich habe vom SPD-Vorschlag des Partnerschaftstarif gelesen, doch mir ist noch unklar, was dieser konkret bedeuten würde, außer, dass eine Individualbesteuerung erfolgen soll. Vielleicht schildern Sie mir, inwiefern er die Beziehungsform unterstützen würde, die meine Partnerin und ich führen würden, sollten wir heiraten. Ich bin noch Student und habe ein relativ niedriges Akademikergehalt zu erwarten.
Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

M. Schumacher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schumacher,

vielen Dank für Ihre Frage. Die SPD spricht sich in ihrem Regierungsprogramm in der Tat für einen "Partnerschaftstarif" aus: In Ehen wie in eingetragenen Partnerschaften sollen die Partner künftig zwar individuell besteuert werden, gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen sollen jedoch trotzdem berücksichtigt werden. Diese Neuregelung soll allerdings nur für neu geschlossene Ehen gelten.

Steuerpolitik ist für uns Gesellschaftspolitik. Das Steuersystem folgt allerdings einem Gesellschaftsbild, das vielfach die aktuelle Lebenswirklichkeit nicht mehr hinreichend abbildet. Es wird den sich abzeichnenden Herausforderungen der Zukunft nicht mehr gerecht. In Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften stehen Partner füreinander ein. Deshalb wollen wir für künftige Ehen ab einem Stichtag anstelle des Ehegattensplittings
einen Partnerschafttarif für Ehegatten einführen. Für Ehepartner, die ihre Lebensplanung auf das bisherige Steuersystem ausgerichtet haben, wollen wir nichts ändern. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V wollen wir das sogenannte Faktorverfahren zur Norm machen. Dabei werden beide Einkommen mit einem gleich hohen Durchschnittssatz besteuert. Mit dieser Umgestaltung passen wir das Steuerrecht in einem ganz zentralen Bereich der Einkommensbesteuerung den Realitäten unserer heutigen Gesellschaft an und erreichen mehr Steuergerechtigkeit.

In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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