Frage an Rolf Mützenich von Tomas E. bezüglich Finanzen
Mit Einführung der steuerlichen Gleichstellung von Homoehen wird eine Ungerechtigkeit weiter verstärkt, nämlich dass kinderlose Paare mit dem Urteil steuerlich besser gestellt werden als geschiedene Eltern, wo der geschiedene Ehegatte Unterhalt für Kinder zahlen muss, aber gleichzeitig mit der Steuerklasse 1 dafür „belohnt“ wird. Meine Kinder dürfen aber später die Renten von kinderlosen Doppelverdienern bezahlen, wohingegen ich von meiner Rente einen Großteil an meine geschiedene Exgattin zahlen muss. Ich halte deshalb die steuerliche Gleichstellung von Homoehen für ungerecht und es besteht Handlungsbedarf für die Politik. Was gedenkt die SPD gegen diese Ungerechtigkeit zu tun?
Sehr geehrter Herr Eckhardt,
vielen Dank für Ihre Frage. Die SPD hat sich in ihrem Regierungsprogramm für eine Abschaffung des Ehegattensplittings ausgesprochen. Das Ehegattensplitting privilegiert im Wesentlichen die Alleinverdiener-Ehe. Es belohnt den Verzicht eines Ehepartners, meist der Frau, auf Erwerbstätigkeit. Dem Splitting liegt das Leitbild der Versorger-Ehe zu Grunde, das in der Vergangenheit den Wünschen der meisten Eheleuten entsprochen haben mag. Heute haben (junge) Eheleute mehrheitlich andere Wünsche. Die allermeisten Eltern wünschen entweder eine partnerschaftliche Arbeitsteilung, in der beide Eheleute gleichermaßen verantwortlich sind für Familien- und Erwerbsarbeit.
Das Gleiche soll selbstverständlich auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Auch diese Partner/innen übernehmen dauerhaft Verantwortung füreinander und sollen deshalb ihre gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen steuerlich geltend machen können. Diese steuerliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft ist uns sehr wichtig, um Diskriminierung von Homosexuellen weiter abzubauen.
Unsere Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Partnerschaftstarif wird für mehr Steuereinnahmen sorgen. Diese Mehreinnahmen wollen wir komplett wieder Familien mit Kindern zur Verfügung stellen. Diese neue Steuerrecht aber nur auf künftige Ehen angewendet werden. Bereits geschlossene Ehen bleiben davon unberührt.
In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich