Frage an Rolf Mützenich von Manfred B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,
soweit mir bekannt ist, wird seit mehr als einem Jahr in der Regierung über die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen für Menschen, die vorzeitig in Rente gehen wollen, diskutiert. Zurzeit gilt immer noch die Grenze von 400 €. Ist absehbar, ob und wann im kommenden Jahr diese Grenze ersatzlos entfällt?
Danke im Voraus.
Manfred Blings
Sehr geehrter Herr Blings,
vielen Dank für Ihre Frage. Die haben Recht: Bisher dürfen Bürger, die vorzeitig in Rente gehen und dann in einem Job hinzuverdienen, höchstens 400 Euro im Monat behalten. Das Gehalt, das darüber hinaus geht, wird mit der Rente verrechnet. Künftig sollen Bürger durch Rente und Zuverdienst ein Einkommen bis zur Höhe des Gehalts erzielen dürfen, welches sie vor dem Wechsel in die vorzeitige Rente bekamen. Maßgeblich soll dabei das höchste Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre vor dem Rentenbeginn sein. Die gelockerten Hinzuverdienstgrenzen sollen allerdings nur für Versicherte gelten, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Das Gesetz soll bis Mitte 2013 in Kraft treten.
In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich