Frage an Rolf Mützenich von Holger K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
1. Darf die UNO/UN Land einem Volk wegnehmen - oder Teile davon?
1.1 Bestehen Entschädigungsverpflichtungen, bei Enteignung von Land eines Volkes?
1.2 Welches Gesetz und Recht regelt - erlaubt das und seit wann?
Sehr geehrter Herr Dr. Rolf Mützenich,,
darf die UNO/UN Land eines Volkes wegnehmen?
Welches Gesetz und Recht regelt - erlaubt das und seit wann?
Darf die UN / UNO fremdes Eigentum weiter geben, es verkaufen oder anderen überlassen?
Wer ist der Eigentümer, wenn man mich mit Waffengewalt zwingt eine Übertragung zu unterzeichnen und mein Haus und Land "kostenlos" abzugeben?
Wie sind die Eigentums-Bestimmungen und Eigentums-Verhältnisse nach:
• Enteignung,
• Diebstahl,
• Raub
und
• Vertreibungen?
Existieren hier unterschiedliche Gesetze, oder ist das EU- und weltweit einheitlich?
Wer ist Eigentümer, der ursprüngliche Eigentümer lt. Grundbuchamt und /oder nach rechtlich verbindlichen Eigentümer-Urkunden
• oder der neue Besitzer, der mit Gewalt oder Gewalt- Androhung zum Besitz ( Land, Haus, Auto, Schmuck, Geld,…) gekommen ist?
Wie ist die Rechtslage in der BRD, USA, UN-/UNO-weit ?
Was sagt die UN-Charter - Charta der Vereinten Nationen - dazu?
Darf und kann man einem Nicht-Mitglied der UN
Land oder Teile des Landes wegnehmen bzw. weggenommen werden,
oder kann das Nichtmitglied der UN
durch UN-Mitglieder enteignet werden?
D.h. UN-Mitglieder nehmen einem Staat, der Nicht-UN-Mitglied ist, Teile oder das ganze Land weg.
Wie ist die Rechtslage in der BRD, USA, UN-/UNO-weit ?
Was sagt die UN-Charter - Charta der Vereinten Nationen - dazu?
Bitte um kurzfristige und rechtsverbindliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Klekar
Sehr geehrter Herr Klekar,
ich bitte um Verständnis, dass ich mich außerstande sehe, Ihre Fragen ohne genaue Präzisierung (welches Volk? welche Volksgruppe? welches Land? welcher Eigentümer? welche Vertreibungen?) zu beantworten. Prinzipiell ist Landraub und Enteignung natürlich zu verurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich