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Rolf Mützenich
SPD
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Frage von Beate R. •

Frage an Rolf Mützenich von Beate R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Morgen Herr Dr. Mützenich,

in den letzten Tagen kam das Thema "Meldegesetz" in die Medien und so wurden die Pläne unserer Regierung bekannt, dass die Daten der Bürger praktisch frei zugänglich für Unternehmen sind. Wenn man bedenkt, welche Probleme sich einem Bürger auftun, wenn man nach Verwandten sucht und beim Einwohnermeldetamt nachfragen möchte, kann man eine solchen "Ausverkauf" der Daten nicht verstehen.
Letztlich fragt man sich, wo bleibt hier der Datenschutz?? Und wieso wird es den Bürgern als "Fortschritt" verkauft, dass man ja im Nachhinein protestieren könne. Als Bürger möchte ICH bestimmen, welche Daten wer von mir erhält. Auf FB kann man dies regeln, nicht jeder sieht auf meiner FB-Seite alles. Auch gebe ich nicht alles auf FB preis, welche Schule ich besucht habe, wissen die, die mit mir die Schulbank gedrückt haben - mehr nicht. Auch meide ich die "Gefällt mir"-Button - solange diese zu Firmen, öffentlichen Personen oder Institutionen gehören. Bei meinen Freunden ist dies in Ordnung. So möchte ich das auch mit meinen Daten regeln können, die mein Land zwangsweise von mir erhebt. Hier möchte ich entscheiden: Wann, ob und an wen diese weitergegeben werden können.
Hier wird eindeutig mein Recht als Bürger über meine Daten bestimmen zu können eingeschränkt!
Welche Möglichkeiten sehen Sie noch dieses Gesetz zu kippen? Und wie kann man den Datenschutz und die Bürgerrechte in diesem Bereich festigen bzw. ausbauen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Reiff,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der von der Bundesregierung bereits im November 2011 vorgelegte Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens (Bundestagsdrucksache 17/7746) war eigentlich eine gute Beratungsgrundlage und sah sogar vor, den Datenschutz im Meldewesen zu stärken.

Mit ihrem wenige Tage vor den abschließenden Beratungen vorgelegten Änderungsantrag zum neuen Meldegesetz hat die schwarz-gelbe Koalition dem Datenschutz jedoch einen schweren Schlag versetzt. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen soll für Auskünfte zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels nicht mehr die Einwilligung des Betroffenen erforderlich sein, die Bürgerinnen und Bürger sollen lediglich der Datennutzung zu diesen Zwecken widersprechen können. Darüber hinaus soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition der Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten für Werbung und Adresshandel insoweit unwirksam sein, als „die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“.

Wir als SPD-Fraktion haben im zuständigen Innenausschuss am 27. Juni 2012, einen Tag vor der spätabendlichen Abstimmung im Plenum, bereits unmissverständlich gegen das Einknicken der schwarz-gelben Koalition vor der Adresshandelslobby Stellung bezogen, wurden aber von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit überstimmt. Da die Mehrheitsverhältnisse im Innenausschuss die gleichen sind wie im Plenum, bleibt uns als Opposition nur der Weg, das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Über die Länder, in denen die SPD die Regierung führt oder an ihr beteiligt ist, wollen wir verhindern, dass der Bundesrat dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmt. Eine Debatte im Bundestagsplenum hätte nichts geholfen, schon im Innenausschuss war klar, dass Schwarz-Gelb unseren guten Argumenten für einen verbesserten Datenschutz nicht zugänglich war.

Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf den sorgsamen Umgang mit ihren Daten gewahrt bleiben und nicht von Schwarz-Gelb leichtfertig Lobbyinteressen geopfert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich

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