Frage an Rolf Mützenich von Anita M. bezüglich Familie
Hallo H. Mützenich,
in meinem ersten Brief an Sie sagten sie das mir eine hinterbliebenen Rente von ca.55 % zu stehen würde, Rücksprache mit der LVA gibt es nicht, ist es nun Gesetz oder nicht es geht doch nicht an das man nirgens eine Richtige Antwort bekommt,hier noch mal kurz der Rückblick
mein Lebnesgefährte ist verstorben lt. Arbeitsamt wurde wir als Eheähnlich eingestuft,wir waren fast 16 Jahre ein Paar, können Sie mir bitte sagen wo ich mich hinwenden kann um eine Antwort zu bekommen,bzw. wo bekomme ich mein Recht ,ich bekomme eine kleine Rente ( Krankheit ) und muß aus meiner Wg. raus weil ich sie nicht mehr bezahlen kann.
Mfg.
A. Michels
Sehr geehrte Frau Michels,
wie bereits erwähnt, kann ich Ihnen Ihre Frage nicht per Internet erschöpfend beantworten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an die LVA und verlangen Sie eine definitive Auskunft. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Sie haben in der Tat das Recht, eine verbindliche und gültige Antwort zu bekommen. Dafür ist die LVA zuständig. Ich kann Ihnen lediglich mitteilen, dass seit dem 1. Januar 2005 rechtlich begründete Lebenspartnerschaften der Ehe weitgehend gleichgestellt wurden. Das bedeutet, dass die Lebenspartner in die Witwen- und Hinterbliebenenversorgung mit einbezogen wurden. Wenn Sie vom Arbeitsamt als eheähnliche Partnerschaft eingestuft wurden, müsste sich daraus ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente ableiten lassen. Darüber hinaus kann ich Ihnen nur abermals anbieten, sich – falls sie keine entsprechende Auskunft bekommen sollten – an mein Wahlkreisbüro zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Mützenich