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Rolf Mützenich
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Frage von Dirk van L. •

Frage an Rolf Mützenich von Dirk van L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,

wie kann es sein, daß ein Bürger, der jahrelang in Lohn und Brot stand und jetzt arbeitslos wird, in Zwangsmaßnahmen geschickt wird, die einer "beruflichen Wiedereingliederung" eher entgegenstehen?

Konkret:
Die Bundesagentur für Arbeit (über 100.000 Mitarbeiter nach eigenen Angaben) läßt ihre originären Aufgaben (Vermittlung von Arbeitssuchenden, berufliche Umschulungen, etc.) von sogenannten Trägern durchführen. Hier in Köln scheinen diese Träger auch keiner besonderen Qualitätskontrolle zu unterliegen, denn bei den ersten Info-Veranstaltungen wird weder auf die bisherige Qualifikation der Arbeitssuchenden noch auf ihre möglichen Berufsfelder eingegangen. Vielmehr werden sie wie Kleinkinder in eine "Ganzheitliche Integrationsleistung" geschoben. Auch die englischen Umschreibungen verbessern dies nicht.

Wenn nämlich die Träger bzw. deren Mitarbeiter selber kaum qualifiziert sind, Maßnahmen zur "beruflichen Wiedereingliederung" durchzuführen und vor allem auch noch per Kopfgeld bezahlt werden (nach Vermittlungsquote ohne qualifizierte Aussage, ob diese typ-, berufs- oder altersgerecht erfolgt), dann handelt es sich eher um "disqualifizierenden Maßnahme". Zumal die Träger teilweise nicht einmal zertifizierte Fortbildungskurse anbieten (können).

Die Aussage einer Agentur-Mitarbeiterin, diese Maßnahmen seien von der Stadt Köln "gewollt", damit sich die Arbeitssuchenden mindestens 3 Tage in der Woche mit der Arbeitssuche beschäftigen, grenzt nicht nur an Entmündigung, sondern ist tatsächlich menschenverachtend - weil aufgezwungen! Die Teilnahme an einer freiwilligen Maßnahme - oder als Zwang nach langer "Unvermittelbarkeit" - wäre sicherlich vertretbar und für viele Arbeitssuchende auch eine Option. Für jeden aktiv Suchenden ist es dagegen eine Ohrfeige! Es handelt sich um mündige Bürger, nicht um Kinder oder geistig minderbemittelte Kranke!

Ich bin interessiert, wie Ihre Einstellung - und die Ihrer Partei - zu diesem Mißstand ist!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr van Lyrop,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Hinweise.

Ohne genauere Kenntnis Ihres Falles können wir dazu leider keine Aussage machen. Wir würden Sie deswegen gern bitten, sich mit konkreten Angaben an unser Wahlkreisbüro zu wenden (Venloer Str. 710, 50827 Köln, Tel.: 0221 - 530 65 60). Unser Mitarbeiter vor Ort ist Ihnen gern bei der Klärung des Sachverhaltes behilflich.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich

Rolf Mützenich

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