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Rolf Mützenich
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Frage von Andre K. •

Frage an Rolf Mützenich von Andre K. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich

Wie Sie sicher schon mitbekommen haben wurde in diesem Frühjahr im Rahmen der Abschaffung der Gewichtsbesteuerung für schwere Geländewagen auch gleichzeitig die Gewichtsbesteuerung für Wohnmobile abgeschafft. Diese zumeist technisch auf Transportern und leichteren LKW basierenden Fahrzeuge sollen nun ebenfalls nach Hubraum besteuert werden.
Das Gesetz ist dafür nun schon seit dem 01.05.05 in Kraft, nur zögern die Finanzämter noch mit der entsprechenden Umsetzung bei den Wohnmobilenb, verschicken aber natürlich die Steuerbescheide nach Gewicht nur noch unter Vorbehalt.
Für ein Wohnmobil kommen dabei teilweise tausend Euro und mehr Euro Steuern im Jahr zusammen, obwohl das Fahrzeug im Gegensatz zum einem PKW meist nur wenige hundert Kilometer im Jahr gefahren wird. Der baugleiche Transporter, der genauso wie ein PKW ein Vielfaches der Kilometerleistung eines Wohnmobils im Jahr erreicht, muss dennoch nur einen Bruchteil der Steuern bezahlen weil er weiterhin und wie die Wohnmobile bisher auch, nach zulässigem Gesamtgewicht veranlagt wird.

Auch bedenken sollte man, daß die Wohnmobile der deutschen Hersteller mit viel Personalaufwand überwiegend in Deutschland hergestellt werden und die Reiseziele der meisten Familien mit Wohnmobil sich ebenfalls in Deutschland befinden.
Bis zur Ankündigung der Steueränderung in diesem Frühjahr konnte der Markt der Wohnmobil- und Campingindustrie ein stetiges Wachstum aufweisen. In diesem Jahr hat es erstmalig einen Einbruch gegeben der nach Aussage der Hersteller, Händler und den Campingplatzbetreibern eindeutig eine Folge der drohenden Besteuerung der Fahrzeuge ist.

Ist es Ihrer Meinung nach gerecht eine Fahrzeugart die überwiegend von Familien mit Kindern und damit naturgemäss knappem Budget, ein paar wenige Wochen im Jahr genutzt wird mit einer Steuer derart zu belasten? Wie lässt sich dieses Problem aus Ihrer Sicht lösen?

Mit freundlichen Grüßen
Andre Kreidel

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Sehr geehrter Herr Kreidel,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Besteuerung von Wohnmobilen fällt unter die Länderhoheit. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat aber bereits am 20. April diesen Jahres einen Antrag der - damals noch rot-grünen NRW-Landesregierung - unterstützt, demzufolge keine Besteuerung für Wohnmobile erfolgen soll. Der Antrag der von SPD und GRÜNEN (Keine Steuererhöhung für Wohnmobile, Drucksache 15/5347) bekräftigt darin die Abschaffung des ungerechtfertigten Steuerprivilegs für schwere Geländewagen, stellt aber fest, dass (Zitat) „nie die Absicht bestand, mit dieser Regelung auch die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile zu erhöhen“. Zudem wird darin an die Länder appelliert, „dem Gesetzesantrag des Landes NRW zu folgen und sich gegen eine Steuererhöhung auf Kosten der Wohnmobilbesitzer zu stellen. Das Gesetz, welches seit dem 1.5.2005 in Kraft ist bezieht sich also lediglich auf schwere Geländewagen und nicht auf Wohnmobile. Welche Pläne die Rüttgers-Regierung hinsichtlich der Besteuerung von Wohnmobilen in Zukunft verfolgen wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen. In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Ihr Rolf Mützenich

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