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Rolf Mützenich
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Frage von Linda F. •

Frage an Rolf Mützenich von Linda F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Mützenich,

im Februar tritt das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft, welches u.a. die Abnahme des Neugeborenen-Screenings auf angeborene Stoffwechseldefekte betrifft. Hebammen dürfen dieses dann nur noch nach ärztlicher Anordnung und Aufklärung abnehmen. Für eine evtl. rechtzeitige Behandlung muss das Blut für das Screening zwischen der 36. und 72. Lebensstunde aus der kindlichen Ferse abgenommen werden. Bisher sind nahezu alle Neugeborenen getestet worden, das ist mit dieser Regelung in Zukunft nicht zu erwarten.

In der Praxis wird die neue Regelung zu erheblichen Problemen führen, z.B. nach ambulanten Geburten oder Hausgeburten, da die Eltern dann erst später wieder einen Kinderarzt aufsuchen. Es bedeutet für die Kinder das sie in den ersten Lebenstagen unnötigen negativen Faktoren (Kälte, Bakterien in der Kinderarztpraxis, Stress) ausgesetzt werden müssen. Es bedeutet für die Eltern unnötigerweise das Verlassen der geschützten häuslichen Atmosphäre und Stress in dieser sensiblen Phase. Für die Arztpraxen bedeutet es enorm viel mehr Aufwand. Für mich als Hebamme bedeutet es unnötige Bürokratie (Aufklärung der Eltern über das Prozedere, rechtliche Absicherung) und nicht zuletzt auch Kompetenzverlust (seit vielen vielen Jahren nehmen Hebammen das Screening ab).

Ich habe nicht den Eindruck, das in diesem Fall des Gendiagnostikgesetzes die Kosten den Nutzen aufwiegen. Ich befürchte im Gegenteil sogar das es viel häufiger zu unerkannten Stoffwechselstörungen einer hohen Motrbiditäts und Mortalitätsrate kommen wird. Unterstützen kann ich diese Befürchtung mit der Aussage der Gesellschaft für Neugeborenenscreening e.V. ( http://www.screening-dgns.de/nuraktuelles1.htm )

Können Sie sich dafür Einsetzen das ein entsprechender Passus in das Gesetz mit aufgenommen wird?

Mit freundlichen Grüßen

Linda Franke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau Franke,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich bitte die späte Antwort zu entschuldigen, aber auf Grund der Komplexität des Themas habe ich mich zunächst mit dem zuständigen Fachreferenten beraten.

Die Aufklärung der Mutter durch einen Arzt, der sogenannte Arztvorbehalt, ist insofern wichtig, weil dadurch eine hohe Qualität gewährleistet wird. Das wird durch die Deutsche Gesellschaft für Neugeborenenscreenings auch ausdrücklich unterstützt.

Allerdings kann die Aufklärung durch den Arzt auch schon während der Schwangerschaft, also vor der Geburt, stattfinden und auch Hebammen sollen berechtigt sein, die Blutabnahme durchzuführen, sofern die Mutter bereits aufgeklärt wurde und ein Arzt die Untersuchung angeordnet hat.

Offensichtlich hat der Teil des Gesetzes, in dem es heißt „Die genetische Analyse einer genetischen Probe darf nur im Rahmen einer genetischen Untersuchung von der verantwortlichen ärztlichen Person *oder durch von dieser beauftragte Personen* oder Einrichtungen vorgenommen werden.“ für Verwirrung gesorgt.

Derzeit wird über eine klarere Neuformulierung dieses Passus nachgedacht, die wir als SPD nachdrücklich unterstützen.

In der Hoffnung, Ihre Frage damit beantwortet zu haben

verbleibe ich

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