Frage an Rolf Koschorrek von Markus D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Koschorrek,
mit der Änderung der Umsatzsteuerrichlinien 2005 müssen Ärzte dem FA gegenüber im Einzelfall nachweisen, dass bei ihren "Privatpatienten mit normaler Krankheit" keine Schönheitsoperation vorliegt. Ansonsten wird Umsatzsteuer fällig. Dieser Nachweis betrifft Chirugen, Gynäkologen Dermatologen, HNO Ärzte, Zahnärzte usw. und kann nur durch eine Entbindung vom Arztgeheimnis oder einen Bruch erbracht werden.
Bin ich als normaler Patient jetzt gezwungen meinen Ärzten generell von ihrer Schweigepflicht zu entbinden und muss ich, wenn ich dies ablehne, als Verbraucher einer medizinischen Behandlung Umsatzsteuer auf eine Heilbehandlung zahlen?
Wohl gemerkt.
Es geht hier nicht um die Krankenakten bei Schönheitsbehandlungen. Diese Krankenakten sind ja vollig uninteressant für das Finanzamt, da ja die Umsatzsteuer schon abgeführt worden ist. Das FA will Einsicht in die Diagnosen und Therapien von "Normalpatienten". Wird diese von mir verweigert wird Umsatzsteuer fällig.
Liegt hier eine Straftat im Amt vor, wenn Ärzte oder Krankenhäuser genötigt werden, das Arztgeheimnis ohne Kenntnis der Patienten zu brechen.
Dem FA ist laut Aussage meines Arztes bewußt, dass sie Nötigung zum Bruch des Arztgeheimnissen betreiben und äußern sich deshalb anscheinend nur noch telefonisch, um keine schriftlichen Beweise zu hinterlassen. Dennoch lassen sie telefonisch, dass sie meinen Arzt anderesfalls zwangspfänden, wenn er meine Akten nicht offenlegt.
Mein Arzt steckt natürlich in einen Dilemma, denn laut Arztgeheimins, darf er noch nicht einmal meinen Namen mitteilen, geschweige denn meine Diagnose.
Ich habe ihm mitgeteilt, er solle mir den Namen des Mitarbeiters im Finanzamt mitteilen, damit ich Strafanzeige stellen kann.
Da ich kein Einzelfall zu sein scheine, sondern es sich hier um einen Bruch des Arztgeheimnis in tausenden von Fällen geht, bin ich mal gespannt, wer dafür am Ende den Kopf hinhalten muss und wieviele Monate Haft fällig sind.
Sehr geehrter Herr Decker,
vielen Dank für Ihre Frage zur Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien 2005.
Gerne widme ich mich der Beantwortung von Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis Steinburg/Dithmarschen-Süd/Bad Bramstedt-Land. Bitte schicken Sie mir Ihr Anliegen dazu an mein Berliner Büro, an mein Büro im Wahlkreis oder per E-Mail ( rolf.koschorrek@bundestag.de ) unter Angabe Ihrer Adresse, damit ich Ihnen direkt antworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Koschorrek