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Rolf Koschorrek
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Frage von Christian L. •

Frage an Rolf Koschorrek von Christian L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Koschorrek,

leider gibt es bei der Themenauswahl keine Kombination Gesundheit und Datenschutz.
Die Frage, die ich an Sie richten möchte beschäftigt sich mit dem Arztgeheimnis / Datenschutz in Krankenhäusern.
Gängige Praxis ist es, sowohl Visiten, als auch Vorannamnesen am Krankenbett zu erheben. Der Patient steht in einer untergeordneten Leidenslage und vermag sicher nicht in diesem Fall dem zu widersprechen. Nach meiner Auslegung ist dies zwar mit geltenden Recht nicht vereinbar, jedoch wird es sozusagen unter den Teppich gekehrt.
Ist dies schon jemals thematisiert worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn verboten, wie und wann wird dies denn kontrolliert? Die Kontrolle bei den Krankenhäusern zu belassen erachte ich als ....
Ebenfalls werden teilweise ohne Rückfragen des Einverständnisses Studenten, Lehrkräfte etc. die definitiv nicht an der Heilbehandlung involviert sind, bei den Visiten über alle Einzelheiten des Patientens unterrichtet. Wir sollten doch so langsam mal vom Weißkitteldenken weg kommen und hin zum dienstleistungsorientierten Gesundheitsmanager / Arzt.

Wäre nett, wenn diese Anfrage Ihre Beachtung finden würde.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lehmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lehmann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Datenschutz in Krankenhäusern.

Gerne widme ich mich der Beantwortung von Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis Steinburg/Dithmarschen-Süd/Bad Bramstedt-Land und vor allem von Fragen zu meinem Fachthema „Gesundheitspolitik“. Bitte schicken Sie mir Ihr Anliegen dazu an mein Berliner Büro, an mein Büro im Wahlkreis oder per E-Mail ( rolf.koschorrek@bundestag.de ) unter Angabe Ihrer Adresse, damit ich Ihnen direkt antworten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Koschorrek

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.