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Frage von Klaus F. •

Frage an Rolf Koschorrek von Klaus F. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Dr Koschorrek

Meine Fragen betreffen hauptsächlich die derzeitigen rechtlichen Belange des Gesundheitswesens .

Hintergrund meiner Frage ist ein meiner Meinung nach eklatanter Rechtsbruch in Bezug auf die Krankenversicherung unverheirateter Paare .Wie bekannt ist sind diese rein rechtlich seid längerer Zeit verheirateten Paaren gleichgestellt .
Fakt ist jedoch ,das es unverheirateten Paaren nicht möglich ist einander beitragsfrei mitzuversichern .
Andererseits wird im Falle des Bezuges von Leistungen nach dem SGB 2 jedoch von Staats wegen generell eine Bedarfsgemeinschaft angenommen und der jeweilige Partner eines ALG 2 Empfängers zum Unterhalt verpflichtet .
Hier wird also ganz klar die rechtliche Gleichstellung von unverheirateten Paaren unterlaufen ,diese werden durch die Regelungen klar diskreminiert .
In der Praxis sieht es so aus ,das im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit dem arbeitenden Partner zwar die Last des Unterhaltes aufgebürdet wird indem sein Einkommen bei der Berechnung von einer Bedürftigkeit nach dem SGB 2 voll angerechnet wird ,diesem arbeitendem Partner jedoch weder ein steuerlicher Vorteil wie ihn verheiratete Paare genießen noch die Möglichkeit zur beitragsfreien Mitversicherung zugestanden wird .
In meinen Augen ein klarer Bruch geltenden Rechts durch die Regelung des SGB 2 .
Gerade ihnen als Mediziner sollte doch daran gelegen sein ,das die Bürger dieses Landes ,sich einer medizinischen Versorgung sicher sein können .
Wie stehen sie also nicht nur als Mitglied des Bundestages sondern eben auch als Arzt zu solchen Rechtsbrüchen ,bei denen es durchaus vorkommen kann ,das Bürger dieses Landes nicht mehr krankenversichert sind .
Denn rein rechtlich ist der Partner nicht zum Unterhalt verpflichtet .Folge wäre dann ,das ein Bürger ohne Krankenversicherung dasteht ,weil der Staat aufgrund der Vermögensverhältnisse des Partners die Leistung verweigert ,der Partner jedoch auch .

MfG K.Finnern

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