(...) Ich meine deshalb, würden Stellenbesetzungen im Justizwesen - wie übrigens auch bei allen anderen Ministerien, die ab Besoldungsstufe A14 ohnehin Kabinettsbeschlüssen unterliegen - durch eine dafür eingesetzte unabhängige Kommission ersetzt werden, dann könnten z.B. Staatsanwälte und Richter eingestellt werden, die in ihrer zukünftigen Rechtsprechung ein hohes Maß an Weisungsungebundenheit garantieren könnten. Das klingt für Außenstehende auf den ersten Blick etwas irritierend , geht man doch davon aus, dass es in einem Rechtsstaat zur Selbstverständlichkeit gehört, dass die drei Gewalten von einander unabhängig sind, und dass etwa Staatsanwälte ihren Aufgaben unabhängig nachgehen. (...)