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Frage von Sebastian W. •

Frage an Rolf Kahnt von Sebastian W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kahnt,
dass die AfD für mehr Bürgerentscheide ist, das finde ich völlig richtig, das übrigens das, was die SPD schon seit längerer Zeit möchte. Aber dazu eine Frage: halten Sie einen Volksentscheid über die Zulässigkeit einer Partei, die in ihrem Parteiprogramm behauptet, dass eine bestimmte Religion nicht zu Deutschland gehört für zulässig?
Wie sollte das Verhältnis zwischen Rechtsstaat und Bürgerentscheide geklärt werden? - Haben Sie z.B gewusst, dass es in der Schweiz kein Verfassungsgericht gibt, welche die Bürgerentscheide prüft?
Sollte also der Rechtsstaat zu Gunsten des Bürgerentscheids abgeschafft werden?

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ein zentrales Merkmal der SPD ist ihr fundamentaler Sozialdemokratismus, der sich über das gesamte politische Spektrum erstreckt. Sein Kern besteht darin, dass Differenzen aller Art im menschlichen Zusammenleben für schlechthin unerträglich gelten. Die politische Formel hierfür lautet: Angleichung aller Lebens- und Glaubensverhältnisse, wiewohl im Gegensatz zur SPD bereits jedem Kind einleuchtet, dass Menschen sehr unterschiedlich sind, in ihrer Begabung, in ihren Neigungen, ihrer Genetik, oder ihrem Geschlecht. Für die SPD hingegen muss das Leben in sämtlichen Aspekten grundsätzlich gleichartig sein. Differenzen müssen nach ihrem Selbstbildnis sowie nach ihrem Selbstverständnis unbedingt eingeebnet werden. Für sie gilt es schlichtweg als Skandal, wenn freie Menschen etwas Anderes denken als sie selbst. Es gibt aufgrund dessen nicht wenige, die der SPD inzwischen ihre Treue aufgekündigt haben, weiter fallende Umfragewerte über die SPD sind Ausdruck politischen Scheiterns. Nur die SPD selbst scheint davon noch nichts mitbekommen zu haben.

Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, dann möchten Sie beantwortet wissen, ob ein Volksentscheid herbeigeführt werden soll, um eine demokratische Partei wie die AfD - Sie hätten sie ruhig beim Namen nennen können - aus dem im Grundgesetz niedergelegten Grundsatz („Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit“) per Volksentscheid zu entfernen wären. Mit Verlaub, das ist ein ebenso ungeheuerlicher wie absurder Gedankengang, der sich außerhalb jeder Rechtsstaatlichkeit bewegt. Gleichermaßen abwegig wäre es, wenn man z.B. auf die Idee käme, die Meinungsfreiheit etwa per Volksentscheid abschaffen zu wollen, nur weil es bestimmten Menschen oder Parteien nicht gefällt, wenn andere Menschen oder Parteien andere Auffassungen haben. Sie mögen erkennen, verehrter Herr W., wie sinnvoll meine im ersten Absatz aufgeführten Überlegungen über den Sozialdemokratismus sind. Und natürlich fällt Ihre zusätzliche Frage, ob der Rechtsstaat zugunsten von Bürgerentscheiden abgeschafft werden soll, in dieselbe Kategorie der Absurdität. Bürgerentscheide sind zusätzlich demokratische Instrumente, der Rechtsstaat bleibt Rechtsstaat, mich wundert, wie überhaupt auch nur im Ansatz Ausschließlichkeit dabei ins Spiel gebracht werden kann.

Weil die im Grundgesetz niedergelegte Meinungsfreiheit für alle Menschen und selbstverständlich auch für demokratische Parteien unangetastet bleiben muss, darf und kann man es niemandem verwehren, wenn man dabei - wie Sie sich ungenau ausdrücken - „eine bestimmte Religion“ kritisiert. Auch Ihre Meinungsfreiheit ist grundgesetzlich garantiert, deswegen dürfen und können Sie ruhig hier den Islam wörtlich nennen. Es unterliegt gleichermaßen der Meinungsfreiheit, wenn inzwischen Millionen Menschen (übrigens im zweistelligen Bereich) erkennen, dass der Islam z.B. mit unserem Grundgesetz unvereinbar ist, denkt man allein nur daran, dass es im Islam keine Gleichberechtigung von Männern und Frauen gibt. Selbige Unvereinbarkeit trifft auf die Rechtsstaatlichkeit zu. In unserer Demokratie sind Staat und Kirche voneinander getrennt. Den Segen des Laizismus kennen islamische Staaten nicht. Bei Ihnen ist der Islam Staatsreligion. Das führt im übrigen bei befragten, in Deutschland lebenden Muslimen dazu, dass sie mehrheitlich die Scharia über das deutsche Recht stellen. Wer weiß, welche Rechtsprechung die Scharia etwa für Ehebrecherinnen oder etwa für Kleinkriminelle kennt, der möchte um Gottes Willen nicht mehr zurückversetzt werden in mittelalterliche Rechtsprechung. Liegt es da nicht nahe, dass man aussprechen darf, dass der Islam nicht zu dem aufgeklärten Deutschland gehört ?

Ich hoffe, geehrter Herr W., Sie mögen an den nur wenigen Beispielen erkennen, dass eine Kritik am Islam inzwischen insgesamt in der Gesellschaft geäußert wird, nicht allein in der AfD. Das ist inzwischen niemandem mehr verborgen geblieben. In dieser Hinsicht muss man der AfD sogar dankbar sein, dass sie das Thema „Islam“ unverfälscht in die Breite der Gesellschaft gebracht und damit Anlass zu einem hoffentlich weiteren und vor allem redlichen Diskurs gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kahnt