Rolf Geffken
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Frage von Lucy Yolanda Veloz Ramirez de B. •

Frage an Rolf Geffken von Lucy Yolanda Veloz Ramirez de B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Geffken!

Wie stehen sie zu der Debatte über Bleiberecht von Ausländern bzw. zu den Vorwürfen, das ausländische Mitbürger nur dem Staat zur Last fallen. Insbesondere würde mich Ihre private Meinung, - keine Rechtsberatung- , zu folgendem Sachverhalt interessieren :

Ich selber bin seit 1998 hier in Deutschland und mit einem Deutschen verheiratet der früher in meiner Heimat (Ecuador/ Südamerika) gelebt hat. Ich selber besitze ein dauerndes Bleiberecht und habe bis zu der Geburt meines 3. Kindes 2002 immer (auch in Deutschland!) gearbeitet. Die beiden größeren Kinder (15 und 16 Jahre) sind beide in Ecuador geboren und haben nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Nun ist mein Ehemann seit Beginn dieses Jahres nicht mehr sozialversichrungspflichtig beschäftigt und ich erhalte Hartz IV für mich und meine Familie.
Gerade jetzt sind die Visa der beiden schulpflichtigen Kinder abgelaufen. Das Ausländeramt hat schon im Vorwege mündlich angedeutet, dass dieses wohl die Ausreise/Abschiebung der beiden Kinder zur Folge hat. Als Begründung hieß es, dass es kein Visum für Personen gibt, die sich nicht selber versorgen können oder auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Dieses ist auf Grund des Bezuges von Hartz IV der Fall. Wie stehen sie als Person, und wie steht die Linkspartei.PDS dazu? Gibt es da einen Unterschied in der Meinung der Linkspartei und der WASG oder haben die die gleiche Meinung ?

Antwort von
DIE LINKE

Liebe Frau Bartels,

in dieser Frage gibt es keinen "Dissens" zwischen Linkspartei und WASG. Und selbst wenn es so wäre: Als Mensch, der seit jetzt über 28 Jahren sich für die Rechte von MigrantInnen in diesem Land einsetzt, ist meine Haltung klar:

1. Es ist höchste Zeit, ein Zuwanderungsgesetz zu schaffen, das den Aufenthalt illegaler MigrantInnen oder jedenfalls nur "geduldeter Ausländer" legalisiert. Frankreich und Spanien können da als Vorbild dienen. Das von Rot-Grün verabschiedete "Zuwanderungsgesetz" hat hier trotz gegenteiliger Beteuerungen keinerlei Verbesserungen gebracht.

2. Der Fall zeigt im übrigen, daß viele Ausländer in besonderer und zusätzlicher Weise von den durch Hartz IV geschaffenen Regelungen benachteiligt sind. Ohne ausreichenden Unterhalt kein Aufenthalt. Ohne Arbeit kein Unterhalt. Mit Hartz IV kein "ausreichender Unterhalt"....

3. Ich denke Ihre Ausländerbehörde - und der dahinter stehende Landkreis - sollte öffentlich gezwungen werden, in der Sache "Farbe" zu bekennen, damit jeder Mensch weiß, wie w e i t Behörden bereit sind zu gehen. Meiner persönlichen Solidarität seien Sie versichert. Im übrigen: Im Falle meiner Wahl könnte ich mich als künftiges Mitglied des Bundestagspetitionsausschusses Ihrer Sache annehmen und direkt mit den Verantwortlichen verhandeln, denn natürlich gibt es hier Entscheidungsspielräume, die p o l i t i s c h ausgefüllt werden müssen und können.

Beste Grüße
Ihr
Dr. Rolf Geffken