Frage an Rolf Geffken von Martin W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Geffken,
als angestellter Arzt hatte ich oft eine Wochenarbeitszeit von über 70 Stunden. Mein Wunsch nach Teilzeitarbeit wurde vom Arbeitgeber ausgeschlagen: "Alles oder nichts". Wie stehen Sie zu Arbeitszeitbegrenzung und Teilzeitarbeit?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Weiß
Sehr geehrter Herr Weiß,
ich war anwesend als die Ärzte aus Valencia beim EuGH um eine Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als "Arbeitszeit" kämpften. Es scheint, daß sogar der darauf folgende Prozeßerfolg wieder tarifvertraglich verwässert wird. 1,3 Mrd Überstunden werden bei uns jährlich abgeleistet. Und das bei 5-7 Mio Arbeitslosen. Allein Ärzte verrichten pro Jahr etwa 50 Mio Überstunden. Daraus folgt, daß die vorhandene Arbeit ungleich verteilt ist. Zudem sichert Arbeitszeitverlängerung keine Arbeitsplätze sondern führt zu Lohnsenkung und zusätzlicher Arbeitslosigkeit. Ich trete deshalb entschieden für eine effektive Verkürzung der Wochenarbeitszeit - nicht nur für Ärzte - ein.
In den Niederlanden liegt die Arbeitslosenquote bei etwa 5 % während die Wochenarbeitszeit bei 29 Stunden liegt. Ein erster Schritt ist die Einführung einer gesetzlichen Höchstarbeitszeitgrenze von 40 Stunden (statt - wie bisher nach dem AZG - von bis zu 60 Stunden bei einem Halbjahresausgleich auf 48 Stunden). Weitere Reduzierungen sind tarifvertraglich vorzunehmen. Ziel muß die Einführung einer 30 Stunden Woche sein.
Auf Teilzeitarbeit besteht nach dem TzBfG unter bestimmten Vorsuassetzungen ein Rechtsanspruch. Hier sind neben den Gewerkschaften auch die Betriebsräte gefragt, die bei der Verteilung des Arbeitszeitvolumens ein Mitbestimmungsrecht haben, dies aber oft nicht effektiv nutzen.
Beste Grüße
Dr. Rolf Geffken
Direktkandidat Linkspartei
Wahlkreis 30