Roland Schröder
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Frage von Malah H. •

Frage an Roland Schröder von Malah H. bezüglich Verkehr

„Am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und dadurch gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen (Art. 87 I VvB) (s. http://berliner-wasserbuerger.de/?p=915 ).

Meine Frage an Sie lautet:
Würden Sie

a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und

b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?
Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!"

Wie gedenken Sie die Mietsituation im Prenzlauer Berg zu gestalten, z.B. dass sich auch niedrige Einkommen hier weiterhin eine Wohnung leisten können?

Welcher Stellenwert hat für Sie die bezirkliche Kultur? Was werden Sie dafür tun?

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Helman,

das Ansinnen des Wassertisches habe und werde ich weiter unterstützen. Die wesentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge müssen durch die öffentliche Hand oder zumindest durch Unternehmen mit einer kommunalen Mehrheitsbeteiligung geleistet werden. Ziel muss es sein, das alle Bürgerinnen und Bürger einen gleichwertigen Zugang zur Grundversorgung erhalten und die Kosten transparent und nachvollziehbar sind. Allerdings bin ich weder Jurist noch Fachmann für die von Ihnen aufgeworfenen Fragen, da meine Schwerpunkte die Themenfelder Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr umfassen.

Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, dass die genaue Vorgehensweise in Bezug auf die sogenannten Wasserverträge und ggfs. auch weitere vergleichbare Verträge im Koalitionsvertrag der künftig die Landeregierung stellenden Parteien festgehalten wird. Ihre Fragen stellen sich demnach erst dann, wenn dieses - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein sollte. Zugleich sind sie in ihrer Tragweite sehr weitreichend und zugleich hypothetisch. Angesichts der vielen Themen, Projekte und Maßnahmen, die es Gegeneinader abzuwägen gilt, halte ich es mit meinen früheren Professor für Bau- und Planungsrecht und lege mich mit einem "Das kommt darauf an" nicht abschließend fest. Für das Thema bin ich jetzt aber erneut sensibilisiert!

Um auch weiterhin für Bezieher/innen niedrigerer Einkommen Wohnraum im Prenzlauer Berg zur Verfügung zu stellen schlage ich die folgenden Maßnahmen bzw. Instrumente vor:

• Festlegung der Miete bei Neuvermietungen und Erstvermietung höchstens auf den Mittelwert des Mietspiegels
• Änderung der Bauordnung von Berlin mit dem Ziel, dass Ferienwohnungen als Gewerbeeinheiten und nicht mehr als Wohnraum eingestuft werden. Somit kann die weitere Umwandlung gesteuert und endscheidend eingedämmt werden.
• Neuauflage des Zweckentfremdungsverbotes, um die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen, Praxen und andere Büroräume einzudämmen. SPD geführte Städte wie Hamburg oder München machen uns vor, wie das funktioniert:
• Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen weitgehend einschränken, in dem eine konsequente und durchgängige Anwendung von § 172 Absatz 1 Satz 4 BauGB erfolgt.
• Ausweitung des Wohnraumangebots der städtischen Wohnungsunternehmen und Schaffung von barrierearmen, preiswerten, kleinen Wohnungen durch die kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften an geeigneten innenstadtnahen Standorten,
• Prüfung, wie die Mietkosten von Beziehern nach SGB II und SGB XII entsprechend der realen Mietkosten angepasst bzw. am Mietspiegel orientiert werden können.
• Stärkung der sozialen Daseinsvorsorgefunktion der kommunalen Wohnungsunternehmen durch Verzicht auf die bisherigen Gewinnabführungen an den Landeshaushalt bis auf weiteres.
• energetische Sanierung sozialverträglich gestalten und eine bundesweite Regelung dafür durchsetzen. Energetische Sanierungen dürfen nicht alleine auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
• Umstrukturierungssatzung nach § 172 BauGB bei umfangreichen Sanierungen und Modernisierungen gezielt anwenden.
• dauerhafter Schutz von Mietern in Eigentumswohnungen gegen Kündigung aus Eigenbedarf erhalten und nach Möglichkeit ausbauen.
• dauerhafte Sicherung des Belegungsmanagements und der Belegungskontrolle für die ca. 8.000 belegungsgebundenen Wohnungen des Bezirks, da die künftige Finanzierung von Management und Kontrolle ungesichert ist.

Mehr dazu finden Sie auf meiner Internetseite www.roland-schröder.de

Die bezirkliche Kultur sowie die vielfältige Kultur- und Kreativwirtschaft ist mir wichtig. Deshalb bin ich auch sehr froh, dass unsere politische Initiative zur Rettung des ICON-Clubs erfolgreich war, während der Verlust des Knaack-Clubs noch immer schmerzt. Für die Sanierung des Thälmann-Park-Ensembles mit seinen bezirklichen Kulturstandorten haben wir Mittel über das Programm Stadtumbau Ost beantragt. Für deren Ausreichung ist bei der Senatsverwaltung noch Überzeugungsarbeit erforderlich. Generell ist es außerdem erforderlich, dass sich die Situation der häufig in prekären Verhältnisses arbeitenden und lebenden KünstlerInnen verbessert. Dazu gehört z. B., dass KünstlerInnen künftig als Selbstständige durch das Job-Center gefördert werden und ihnen nicht länger die Anerkennung verweigert wird

Mit freundlichen Grüßen

Roland Schröder