Frage an Roland Koch von Anne G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Koch,
mich interessiert, seit wann Sie wissen, dass ein Nachtflugverbot juristisch nicht haltbar sein würde. War Ihnen dieser Umstand schon bekannt, als Sie den Menschen in der Rhein-Main Region noch ein absolutes Nachtflugverbot in Aussicht gestellt haben, oder haben Sie dieses Versprechen erst gemacht und sich dann mit dem rechtlichen Sachverhalt beschäftigt?
Ihr Generalsekretär erklärt, dass "um dieses Nachtflugverbot rechtssicher zu machen, [...] im Planfeststellungsbeschluss eine Abwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieses Interkontinentalflughafens Frankfurt am Main erfolgen [musste]". Seit wann wissen Sie um die Probleme mit der Rechtssicherheit des Nachtflugverbotes? Mangelnde Sachkenntnis müsste bei Ihnen als Jurist ja eigentlich ausgeschlossen werden können.
Die 150 regulären Flüge, die Ihr Wirtschaftsminister während der Zeit der gesetzlichen Nachtruhe (22 Uhr - 6 Uhr) genehmigt hat, haben zur Folge, dass die Bevölkerung der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafen willens nachts alle 20 Minuten auf ihr Ruhebedürfnis verzichten muss. Dafür sollen 43.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Hier sei die Frage erlaubt, ob es sich dabei in der Hauptsache um qualifizierte Arbeitsplätze handelt oder um solche, die den Stadtkämmerer der Stadt Offenbach wie folgt kommentiert:
"Wir subventionieren zum Beispiel den Flughafen, der billige Abfertigungs- und Sicherheitskräfte einstellt, deren Mieten wir zahlen."
Haben die Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Ihren Äußerungen zum Flughafenausbau etwas damit zu tun, dass Sie sich jetzt so engagiert dem Thema Innere Sicherheit zuwenden?