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Frage von gelareh s. •

Frage an Roland Gewalt von gelareh s. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gewalt,
Bezüglich der sog. "Rückführungsrichtlinie" der Sie zugestimmt haben, habe ich eine Frage an Sie. Zunächst möchte ich festhalten, dass ich mit der Aussage des FDP-Abgeordneten Alexander Alvaro übereinstimme der erklärte, "die Richtlinie schaffe Recht für Menschen, die es benötigten. Sie sei besser als das, was zurzeit bestehe." weitestgehend übereinstimme. Aber darüber hinaus frage ich mich, wieso Sie sich so eindeutig für diese Richtlinie entschieden haben. Finden Sie nicht, dass es gegen die Würde eines Menschen verstößt ihn aus einem Land in dem er sich eingerichtet und möglicherweise integriert hat abzuschieben oder "zurückzuführen" wie das so euphemistisch genannt wird, nur weil er das gewisse Prädikat "Europäer" nicht besitzt?
Ich denke wir sind uns einig, dass kein Mensch auf dieser Welt Einfluss darauf hatte wo er geboren wurde. Ist es dann nicht legitim, dass ein Mensch auf eigene Verantwortung den Schritt in eine für ihn bessere Zukunft in einem Land, was seinen Wert- und Moralvorstellungen entspricht, macht? Man sollte zwischen diesen 8-10 Millionen Menschen die sich illegal in Europa aufhalten differenzieren. Wie oft habe ich schon von Fällen gehört in denen eine Familie durch die "Zurückführung" eines Mitglieds getrennt wurde, obwohl es im Grundgesetz Art.6 Abs.1 heißt: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung."
wie z.B. Gazale Salame, die im schwangeren Zustand über Nacht von ihrem Ehemann und ihren zwei minderjährigen Töchtern getrennt wurde und in die Türkei abgeschoben wurde, da sie einer libanesischen Minderheit angehört die im Bürgerkrieg durch die türkische Herkunft ihrer Vorfahren(!) eine Möglichkeit zur Flucht über die Türkei nach Deutschland hatte!( www.frsh.de/schl_32/s32_29.pdf ) Wieso ist dieser Mensch in einem Land "legal" wo er niemanden kennt und nicht mal die Sprache spricht? Finden sie es überhaupt passend dass man einen Menschen als illegal bezeichnet?
mfg Gelareh Shahpar

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Sehr geehrter Herr Shahpar,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.5.2009 zur Rückführungsrichtlinie.

Die Richtlinie stellt nach dreijährigen intensiven Verhandlungen einen ausgewogenen Kompromiss zwischen konsequenter Rückführungspolitik und dem verstärkten Schutz der Rechte von Migranten dar. Der Wegfall der Binnengrenzen in Europa macht eine verstärkte Koordinierung der Zuwanderungspolitik immer wichtiger. Denn wer heute über die Außengrenze eines Mitgliedstaates einreist, reist in die gesamte EU ein. Diese Menschen werden nun aber auch endlich aus der Illegalität befreit und ihre Rechte auf eine solide Grundlage gestellt. Denn, wie es mein Kollege Manfred Weber zutreffend formuliert hat: "Illegale Arbeiter sind die Sklaven des 21. Jahrhunderts und den Arbeitgebern, die sie beschäftigen, hilflos ausgeliefert". Erstmals werden bei Abschiebungen in allen Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards gelten, insbesondere für die Unterbringung und im Bereich der Verfahrensgarantien. Die bisher nur einzelstaatlichen Vorschriften liegen teilweise erheblich unter den nun vereinbarten Mindeststandards. Außerdem sieht die Richtlinie Sanktionen für Verstöße gegen die nun festgelegten europäischen Standards vor und schafft damit Rechtssicherheit.

Diese Regelungen waren überfällig, weshalb ich auch für die Richtlinie gestimmt habe.

Mit freundlichen Grüßen,

Roland Gewalt