Frage an Roland Gewalt von Marco S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Gewalt,
Nachdem die nordatlantischen Meere ohne Verstand leergefischt wurden, kaufen europäische Firmen nun Fangrechte von korrupten Regierungen an der afrikanischen Westküste um dort weiterhin ihre Profitgier zu stillen. Dadurch wird den örtlichen Fischern die Existenzgrundlage genommen. Gleiches geschieht mit Agrarprodukten die, mit Hilfe exorbitanter Subventionen, auf afrikanischen Märkten unter Marktpreis verkauft werden.
Unter welchen Punkten Ihres Parteiprogramms sind diese Tatsachen einzuordnen? Handelt es sich hierbei um die "weltweite Durchsetzung von sozialen und ökologischen Mindeststandards"; oder ist das gar der "Abbau von Handelshemmnissen, Schaffung eines transatlantischen Marktes"? Und wie ist das mit den christlichen Grundsätzen Ihrer Partei vereinbar?
Oder gedenken Sie gegen dieses Usus vorzugehen?
Ich freue mich auf eine gewaltige Antwort.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Europäische Union schließt seit 1979 Fischereiabkommen mit afrikanischen Ländern. Als Reaktion auf den Rückgang der Fischbestände in afrikanischen Gewässern wird in den letzen Jahren die Nachhaltigkeit in den Fischereiabkommen stärker berücksichtigt ("verantwortungsvolle Fischerei"). Ein Teil des Ertrags der Fangrechte muss der Entwicklung der einheimischen Fischerei und der Förderung der lokalen Sachkenntnis zugute kommen.
Zum Schutz vor Überfischung gibt es vielfältige Bemühungen im Rahmen der EU.
Dabei steht im Vordergrund, dass nur Bestände im Rahmen einer guten Bewirtschaftung genutzt werden, dass die Lizenzgebühren für den Aufbau einer einheimischen Fischereiverwaltung und -kontrolle eingesetzt und dass die Mittel auch zum Nutzen der einheimischen Fischerei verwendet werden. Zu diesem Zweck wurden auch regelmäßig einheimische Fischer auf den Fahrzeugen beschäftigt.
Bewirtschaftung, Kontrolle und Überwachung der Fischbestände stehen allerdings in der souveränen Verantwortung der Drittstaaten. In den Abkommen sind finanzielle Hilfen zur Verbesserung dieser Kontrolle vorgesehen, die eine nachhaltige Bewirtschaftung sicherstellen soll. Im Rahmen von regelmäßig durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen bewertet die Europäische Kommission die Ergebnisse zur Nachhaltigkeit und stellt diese den betroffenen Drittstaaten zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Roland Gewalt