Frage an Roland Gewalt von safiyah g. bezüglich Recht
sehr geehrter her gewalt.
ich habe kürzlich gelesen, dass seit dem 1. mai 2009 nun der cdu-stand
beim kreuzberger "myfest" verboten ist,aufgrund von eventueller provokation
den autonomen gegenüber. warum,glauben sie,dürfen die linksradikalen ihre
durchaus potenziell gewalttätigen demonstrationen durchführen, jedoch
eine partei bei einem straßenfest nicht ihren "friedlichen" stand
aufbauen? und wie hat sich die cdu dagegen gewehrt?
mit freundlichen grüßen
safiyah galvani
Sehr geehrter Herr Galvani,
haben Sie vielen Dank für Ihre vollkommen berechtigte Frage.
Selbstverständlich ist es in einer Demokratie nicht hinnehmbar, dass durch Gewaltanwendung von Chaoten eine Partei daran gehindert ist, ihr Recht aus Artikel 21 Grundgesetz, einem der höchsten Rechte unserer Verfassung, wahrzunehmen. Es liegt in der Verantwortung des Berliner Innensenators und des Polizeipräsidenten, wenn es nicht gelingt, diesem Recht vollumfänglich Geltung zu verschaffen. Diese Form der Kapitulation vor Chaoten ist besorgniserregend und muss in einem Rechtsstaat verhindert werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Roland Gewalt