Frage an Roland Dörfler von Clemens W. bezüglich Verkehr
Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt.
Diese Änderung wurde vorgenommen, um im Kern die Steuervergünstigungen für Besitzer von schweren Geländewagen abzuschaffen.
Durch einen bislang völlig legalen Trick war es möglich, diese Fahrzeuge, die schwerer als 2,8 Tonnen sind, als Kombinationsfahrzeuge zuzulassen und damit der ungünstigeren emissionsabhängigen Besteuerung zu entgehen.
Durch den nun aufgehobenen Paragraphen 23 Absatz 6a der StVZO ergeben sich aber auch weitreichende Folgen für die Besitzer von Reisemobilen. Hier sollen zukünftig alle Fahrzeuge ohne Gewichts-Obergrenze nach Emission besteuert werden.
Das bedeutet, daß die Steuer für die Wohnmobile um bis zu 500%, in Einzelfällen sogar bis zu 1000% ansteigt.
Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. I.d.R. handelt es sich bei Wohnmobilen um Fahrzeuge, die auf Basis von Nutzfahrzeugen bzw. Klein-LKW aufgebaut sind. So wird z.B. ein Mercedes Sprinter, der 60.000km/Jahr zurücklegt und nicht als Wohnmobil zugelassen ist, kostengünstig nach Gewicht versteuert, dasselbe Fahrzeug mit Wohnmobilzulassung und einer Jahresfahrleistung von 2000 - 5000 km wird jedoch nach Hubraum versteuert und ist dadurch deutlich teurer.
Gerade Familien, die sich keine Hotelurlaube leisten können und sich so ein Fahrzeug vom Mund abgespart haben, werden durch diese Regelung oft gezwungen sein, diese kostengünstige Urlaubsmöglichkeit aufzugeben.
Wie stehen Sie zu dieser in meinen Augen äußerst ungerechten Besteuerung und was werden Sie ggf. dagegen tun?