Frage an Roland Dörfler von Andreas S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Dörfler,
in unserem Dorf wurde letztes Jahr entgegen aller Logik (Wasser fließt nun mal in den seltensten Fällen bergauf) ein sogenanntes Wasserauffangbecken gebaut, welches die direkten Anwohner mit Flutkanal und Straßenerneuerung zwischen 17000 und 24000 Euro pro Haus gekostet hat.
Da sich das Auffangbecken und der Flutkanal jedoch auch während und nach den schwersten Unwettern der letzten Monate wenn überhaupt nur geringfügig "füllten", wären meine Fragen nun an Sie:
- Wer trägt die Verantwortung für solche Fehlplanungen (noch dazu, da sich das Problem mit den Sturzbächen bei Unwettern noch immer als erheblich darstellt) und wer kann dafür in Regress genommen werden?
- Wie kann man sich künftig als Bürger vor solch sinnlosen Ausgaben schützen (z.B. mussten ich und einer meiner Nachbarn einen Kredit für das Geld aufnehmen), die Steuergelder verplempern und im Endeffekt keinen praktischen Nutzen haben?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas G. Steidl
Hallo Herr Steidl,
entschuldigen sie bitte die verspätete Antwort.
Die sog. Regenwasserrückhaltebecken sind in den Bebauungsplänen enthalten. Nach einem Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde findet die Auslegung statt. Hier können dann Einwände gemacht werden. Die untere bzw. mittlere Baubehörde (in der Regel Landratsämter) genehmigt dann unter Berücksichtigung der Einwände den Bebauungsplan. Bei einer Straßenerneuerung kommt es darauf an, ob ihre Gemeinde/Stadt eine Straßenausbaubeitragsatzung hat. Falls ja werden hier die Kosten nach bestimmten Kriterien auf die Anwohner umgelegt. Die Anwohner müssen (auch im o.g. Sachverhalt) einen direkten "Vorteil" haben, um von der Gemeinde/Stadt herangezogen werden zu können.
Gegen den Bescheid ist dann auch ein Widerspruch bzw. Klage möglich. Fehlplanungen, Regress u.ä. können so evtl. wieder behoben werden. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich auch unter der Tel.Nr. 08441 76615 erreichen.
Viele Grüße
Roland Dörfler