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Frage von Bernd N. •

Frage an Roland Claus von Bernd N. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Claus,

nachdem ich mir heute die Debatte der gegenseitigen Schuldzuweisungen im Bundestag teilweise angehört habe, habe ich mich doch entschlossen, Ihnen als Mitglied des Haushaltsausschusses eine Frage zu stellen, die mich doch bewegt:
Der Bundeshaushalt 2011 lag bei ca. 340 Mrd. Euro, die Steuereinnahmen lt. Steuerschätzungen lagen bei ca. 540 Mrd. Euro.
In 2012 liegt der Bundeshaushalt bei 304 Mrd. Euro zzgl. Neuverschuldung, die Steuereinnahmen lt. Steuerschätzung werden sich auf über 600 Mrd. Euro belaufen (Bitte legen Sie mich nicht auf die exakten Zahlen fest, mir geht es um die prinzipielle Aussage).
Demzufolge hätten wir 2011 - bezogen auf die Steuerschätzung - im Bundeshaushalt ein Plus von ca. 200 Mrd. Euro, im Jahre 2012 eines von ca. 300 Mrd. Euro haben müssen. Insgesamt also ca. 500 Mrd., die eigentlich eine Neuverschuldung ausschließen würden.

Wo ist dieses Geld geblieben?
Für eine Beantwortung dieser Frage wäre ich dankbar.

Mit freundlichem Gruss
B. Nygrin

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Nygrin,

für Ihre Frage danke ich Ihnen.

Sie sind erstaunt über die Differenz zwischen Steuerschätzung (ca. 540 Mrd. Euro) und Bundeshaushalt (ca. 340 Mrd. Euro) und fragen, wo die 200 Mrd. Euro geblieben sind. Die Dinge sind schnell erklärt: Die Steuerschätzung umfasst das Steueraufkommen insgesamt, das heißt, es sind auch diejenigen Anteile enthalten, die auf die Länder und die Kommunen entfallen. Und die können selbstverständlich nicht im Bundeshaushalt auftauchen.

Die Aufteilung der Steuereinnahmen auf Bund, Länder und Kommunen folgt stabilen gesetzlich festgelegten Regeln. So erhalten aus den Gemeinschaftlichen Steuern: bei der Lohn- und Einkommensteuer der Bund 42,5 %, die Länder 42,5 % und die Kommunen 15 %; bei der Umsatzsteuer der Bund 53,9 %, die Länder 44,1 % und die Kommunen 2 %; bei der Körperschaftsteuer und anderen Ertragsteuern der Bund 50 % und die Länder 50 %. Andere Steuerarten kommen ganz zum Bund (etwa Energiesteuer, Tabaksteuer, Kfz-Steuer), ganz zu den Ländern (etwa Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer) oder ganz zu den Kommunen (etwa Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer).

Ich hoffe, dass Sie sich nun ein genaueres Bild machen können, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Roland Claus