Frage an Roland Claus von Thomas L. bezüglich Finanzen
Seit 2005 erhalten wir freiberuflichen Betreuer eine Pauschalvergütung nach VBVG. Mit der Pauschale ist lt. Gesetz auch eine evtl. anfallende Umsatzsteuer abgegolten. Es ist natürlich ungerecht, daß ich von meinem Salär rund 16% abführen muß, während Betreuungsvereine und kleinunternehmerische Betreuer Brutto für Netto behalten dürfen.
Dazu ist ein Verfahren vor dem BFH anhängig (V R 7/11), das lediglich deshalb ausgesetzt wurde, weil eine EuGH-Entscheidung zu der Frage der Umsatzsteuerpflicht von Pflegediensten (C-174/11) abgewartet werden sollte. Der EuGH hat inzwischen entschieden, so daß der BFH wohl irgendwann auch in Sachen Betreuer gleichartig entscheiden muß.
Wohl in vorauseilendem Gehorsam und in Erwartung der für uns positiven EuGH/BFH-Entscheidung wurde die Umsatzsteuerfreiheit für Betreuer ab 2013 in den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 aufgenommen. Die Bundesjustizministerin lobte dies ausdrücklich und gab ihrer Freude Ausdruck, daß damit die Betreuer nun endlich einen Ausgleich für die Einnahmeeinbußen der letzten Jahre erhalten und künftig mehr Geld behalten dürfen (Seit 2005 gab es ja keinerlei Erhöhung der Vergütung, sondern im Gegenteil eine Erhöhung der Umsatzsteuer und die Inflation sowieso).
Der Streit um das Jahressteuergesetz ist Ihnen bekannt. Da das Gesetz bis heute nicht verabschiedet ist, kommt es nun dazu, daß wir Berufsbetreuer weiterhin Umsatzsteuer abführen müssen.
Ich hätte nun gern Ihren CDU-Kollegen, Herrn Stier, befragt, wie seine Justizministerin um die als persönlichen Einsatz für die Betreuer für sich reklamierte gute Tat kämpft, dieser scheint jedoch Online-Befragungen nicht sonderlich zu schätzen bzw. kein Interesse zu haben, mit dem Wahlvolk zu korrespondieren.
Deshalb bitte ich Sie, herauszufinden, ob es nun in diesem Jahr überhaupt kein Jahressteueresetz gibt oder doch, bzw. sich dafür stark zu machen, wenigstens die unstrittigen Teile, so wie z.B. unsere neue Umsatzsteuerfreiheit, im Bundestag zu verabschieden.
Sehr geehrter Herr Lauckner,
für Ihre Anfrage bedanke ich mich.
Der Sachverhalt, um den es Ihnen geht, ist wirklich ein dicker Hund. In der Tat bringt es die Bundesregierung nicht fertig, ein ordentliches Jahressteuergesetz 2013 vorzulegen! Wir von der LINKEN kritisieren diesen Umstand scharf. Und nun kommt es noch dicker: Im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (Drucksache 17/12375), das uns und Ihnen als Ersatz für das Jahressteuergesetz angeboten wird – sozusagen als Jahressteuergesetz light –, ist die von Ihnen völlig zu Recht geforderte Regelung der Umsatzsteuerfreiheit für freiberufliche Betreuer nicht enthalten.
So sieht es aus zu Beginn dieses Wahljahres. Die schwarz-gelbe Koalition erweist sich als weitgehend handlungsunfähig. Ich darf Ihnen aber versichern, dass ich gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen der Fraktion DIE LINKE weiter für die Einführung der von Ihnen geforderten Regeln streiten werde.
Mit freundlichen Grüßen nach Schkopau
Roland Claus