Frage an Roland Claus von Corinna F. bezüglich Umwelt
Guten Tag,
warum ist in Deutschland Sodomie nicht strafbar?
Haben sie schon mal geschundene Tiere gesehen?
Weiblichen Tieren wurden Gegenstände in die Genitalien gerammt, Welpen wurden vergewaltigt, bis die inneren Organe geplatz sind.... usw...
Ich möchte nicht näher darauf eingehen, da die Liste unendlich lang ist.
Die mißbrauchten Tiere leiden sowohl seelisch als auch körperlich.
Wobei die seelischen Schäden teilweise nicht mehr reparabel sind.
Weitere Infomationen hierzu kann man sich im I-Net heraus suchen.
Da ich ehrenamtlich im Tierheim tätig bin, weiß ich wie sehr Tiere unter sexuellen Mißbrauch leiden.
Diese Gesetzes-Lücke muss unbedingt geschlossen werden.
Im Namen der Tiere hoffe ich auf baldige Änderung des Gesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
C. Franke
Sehr geehrte Frau Franke,
für Ihre Frage und Ihre an die Frage sich anschließende Stellungnahme danke ich Ihnen.
Ihren sorgenvollen, von vielfältiger persönlicher Erfahrung in Ihrer ehrenamtlichen Arbeit getragenen Mahnruf nehme ich sehr ernst, und ich weiß, dass ich damit nicht allein stehe. Meiner Kenntnis nach bereitet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz vor, und auch in meiner Fraktion DIE LINKE sind Fachgespräche im Gange, die das Ziel haben, zu gut begründeten Positionen zur Strafbarkeit gewalttätiger sexueller Handlungen mit Tieren zu gelangen.
Nun werden Sie fragen, warum das erst jetzt geschieht, wo doch, wie Sie es beschreiben, schon so viel Leid geschehen und Schaden angerichtet worden ist. Aber es ist hier – so sagen es mir die Fachleute meiner Fraktion – doch auch zu bedenken, dass es Gründe gab, die den Bundestag im Jahre 1969 dazu bewogen, die bis dahin geltende Strafbarkeit bloßer „Unzuchtshandlungen“ mit Tieren aufzuheben. Nur zeigt sich heute eben, dass mit der Gesetzgebung von 1969, die vor allem auf die Menschenwürde zielte, die Würde des Tieres offensichtlich nicht ausreichend geschützt ist. Die Fachleute sagen mir: § 303 des Strafgesetzbuches schützt Tiere nicht ausreichend, denn er berücksichtigt nur, weil er auf „Sachbeschädigung“ gerichtet ist, „fremde“ Tiere, lässt hingegen „eigene“ und „herrenlose“ außer Acht. Und § 17 des Tierschutzgesetzes stellt zwar Tierquälerei unter Strafe, aber reicht offenbar nicht aus, um das, was Sie, sehr geehrte Frau Franke, beschreiben, zu verhindern.
So kann ich Ihnen an dieser Stelle nur versichern, dass Ihr Schreiben bei mir und in meiner Fraktion auf offene Ohren stößt und wir bemüht sind, unseren Beitrag zu einer Neuregelung zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Claus