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Roderich Kiesewetter
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Frage von Markus P. •

Wieso messen Sie beim Wehrdienst mit zweierlei Maß?

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

in der Jungen Freiheit vom 22.12. werden Sie zitiert mit: "Ebenso könnte Deutschland zum Beispiel das Bürgergeld für diese Gruppe [Anm: ukrainische Flüchtlinge, die vor dem Kriegsdienst ausweichen] aussetzen“.

Wenn ich richtig informiert bin, dann nehmen wir hier Asylanten aus Eriträa oder Russland auf, weil sie dem dortigen Wehrdienst entfliehen. Dagegen habe Sie sich meines Wissens nach nicht geäußert. Darf ich fragen, wieso?

Wäre es nicht folgerichtiger, Wehrdienst nicht als Schutzgrund anzusehen und dann konsequent abzuschieben, und zwar unabhängig vom Land?

Mit freundlichem Gruß
Markus P.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

besten Dank für die Frage. Ich äußere mich in der Regel nur zu den Themen, zu denen ich gefragt werde. Es werden bei der Gewährung von Aufenthaltstiteln in der Regel Einzelfallprüfungen durchgeführt. Ukrainische Geflüchtete erhalten jedoch im Rahmen der sog. Massenzustrom-Richtlinie einen humanitären Aufenthaltstitel, ohne dass sie zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Das gilt auch für ukrainische Männer im wehrfähigen Alter. Die Ukraine wurde von Russland brutal überfallen und der Terrorstaat Russland begeht dort einen genozidalen Angriffskrieg. Es geht in der Ukraine um die Existenz eines Landes.

Herzliche Grüße

Roderich Kiesewetter

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