Sehr geehrter Herr Kiesewetter,schliessen Sie kategorisch aus dass demokratisch gewählte Regierungen das Völkerrecht missachten oder sogar brechen?
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/netanjahu-haftbefehl-israel-gallant-internationaler-strafgerichtshof-100.html
Mir geht es um Ihre allgemeine Einschätzung zu dieser Thematik, da ich Sie so verstanden habe daß eine demokratisch gewählte Regierung immer das Völkerrecht achtet.Ich möchte Ihre Aussagen in diesem Interview weder bewerten noch kritisieren ,dennoch stellt sich mir die Frage ob alleine eine demokratische Wahl ausreicht um das Völkerrecht zu achten.
In diesem Kontext ist auch die Warnung inklusive möglichem Lieferstopp bestimmter Waffen durch die USA an Israel zu betrachten.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/gaza-krieg-israel-usa-voelkerrecht-bedenken-100.html
MfG Patrik B.
Sehr geehrter Herr B.,
besten Dank für die Frage, die offenbar sehr subtil eine Unterstellung erhält. Auch demokratisch gewählte Regierungen können Völkerrecht missachten oder brechen. Im Übrigen gilt, was ich sehr deutlich sage: Es gibt noch keinen Haftbefehl gegen Netanjahu, sondern dieser wurde bisher "nur" beantragt. Insofern habe ich auch deutlich gefordert, Deutschland müsse gegen die Entscheidung einen Haftbefehl zu beantragen, politisch Einspruch einlegen. Es ist zu berücksichtigen, daß Israel ein demokratischer Rechtsstaat mit einer starken und unabhängigen Justiz ist. Insofern teile ich die Forderung der Bundesregierung, daß die Punkte der Chefankläger des IStGH belegt werden müssen. Zugleich frage ich aber, warum entgegen dem Prinzip der Komplementarität in Artikel 17 des römischen Statuts die bewusste und somit (politische) Entscheidung getroffen wird, eine Anklage zu erheben, obwohl ich hier keine Zuständigkeit feststellen kann.
Beste Grüße
Roderich Kiesewetter