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Roderich Kiesewetter
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Frage von Heribert K. •

Könnten Sie sich vorstellen, dass ein Verteidigungs-Soli und Sozialdienst-Soli für „wehr- u. sozialdienstfähige“ Menschen eingeführt wird, der man sich durch durch Dienstleistungen entziehen kann?

Sehr geehrter Herr Kiesewetter,

die Bundeswehr ächzt unter den finanziellen Anforderungen. 300 Mrd Sondervermögen außerhalb des Haushalts. Die Pflegedienste stehen personell an ihrer Belastungsgrenze. Macht es da nicht Sinn, dass solidarisch Dienste von Menschen geleistet werden, die am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen? Alternativ sollte man sich diesen Diensten entziehen können, indem man sich über einen „zweckgebundenen“ Solidaritätsbeitrag als Zuschlag zur ESt bis zum Lebensalter 30 „freikauft“. Umgekehrt war es in der Vergangenheit ja auch möglich, sich von verpflichtenden Diensten über Tätigkeiten beim THW oder Freiw. Feuerwehr (10 Jahre) „frei zu kaufen“. Sicherlich gibt es hier verfassungsrechtliche Probleme (Art. 3 GG). Vielleicht ist ein generationsübergreifendes Stufenmodell denkbar. Eigentlich sollten Sondervermögen grundsätzlich durch „Sonderzuschläge“ auf die Steuer abgedeckt werden. Zudem könnten Solidardienste auf Berufsschulzeiten o.ä. angerechnet werden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K,

Aus meiner Sicht sollte man sich in unserem Land von keinem Dienst freikaufen können, sondern ihn leisten. Ansonsten könnte ich mir für Totalablehner deutlich erhöhte Steuersätze vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Roderich Kiesewetter

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