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Roderich Kiesewetter
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Frage von Ruth D. •

Der Präsidentenberater der Ukraine M. Podoljak verwendet den Begriff "zivile Besatzer" für Urlauber an den Stränden der Krim. Wie ist diese Bewertung völkerrechtlich einzuschätzen?

Düren "zivile Besatzer ", darunter auch Kinder wie Angehörige des Militärs bekämpft werden?

Was sagt dazu die Genfer Konvention?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

die Krym ist ukrainisches Staatsgebiet, das von Russland völkerrechtswidrig besetzt wurde und aktuell hochumkämpftes Kriegsgebiet darstellt. Daß Russland zivile Personen in einem Kriegsgebiet "Urlaub" machen lässt und das noch direkt neben militärischen Einrichtungen, ist von Russland völkerrechtswidrig und widerspricht dem sog. humanitären Völkerrecht. Sollte es zu Verletzten oder Toten kommen ist dies ausschließlich die Schuld Russlands, das als Aggressor eine Pflicht hat, zivile Opfer zu vermeiden und keine Urlaubsgebiete in Kampfzonen auf Kriegsgebiet ausweisen sollte.

Beste Grüße

Roderich Kiesewetter

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