Frage an Roderich Kiesewetter von Jonathan S. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Kiesewetter,
Sie haben unlängst in der Antwort auf eine Frage folgendes geschrieben:
"Zweitens plädiere ich dafür, daß Abgeordnete zumindest eine abgeschlossene Ausbildung haben als Grundvoraussetzung für eine Bewerbung."
Ich habe mich über diesen Satz sehr gefreut. Jedoch konnte ich ihn kaum glauben und möchte deshalb zwei konkretisierende Fragen stellen.
1. Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie die "Bewerbung für ein Bundestagsmandat" meinen? D.h. jeder Abgeordnete des Bundestags soll mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung haben?
2. Wie könnte ein solches Gesetz aussehen, dass so eine Mindestvoraussetzung vorschreibt? Parteien sind doch frei in der Aufstellung in der Kandidaten. Wenn eine Partei nur Studienabbrecher aufstellen will, dann kann sie das doch tun.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht. In der Tat: ich plädiere dafür, daß Abgeordnete zumindest eine abgeschlossene Ausbildung haben als Grundvoraussetzung für eine Bewerbung. Vielleicht hätte ich mich noch etwas klarer ausdrücken müssen. Deshalb gehe ich gerne auf Ihre zwei Fragen ein:
Zu 1:
Genau das meine ich. Ich bin der Meinung, daß es einfach gut wäre, wenn Abgeordnete zumindest eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, um beruflich als Abgeordnete/r die ganze Bandbreite unserer Gesellschaft erfassen und glaubwürdig vertreten zu können.
Zu 2:
Ich glaube, dies wird schwer durch ein Gesetz zu machen sein. Vielmehr möchte ich damit die Sensibilität stärken, daß eine abgeschlossene Berufsausbildung und nicht die pure Politik-Fokussierung sowohl der Ausführung eines Bundestagsmandats für die Menschen im Wahlkreis, als auch der Zusammenführung der unterschiedlichen Fachexpertisen innerhalb der Bundestagsfraktion dienlich sein kann. Wenn die Parteien dies verstehen, achten sie auch mehr auf diesen Punkte.
Herzliche Grüße
Ihr Roderich Kiesewetter